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Lohnsteuerkarte 2011 – alle Infos auf einen Blick

Die Lohnsteuerkarte eines jeden Steuerjahres wird normalerweise im Voraus durch das jeweilige Einwohnermeldeamt an die Steuerpflichtigen verschickt, damit sie diese ihren Arbeitnehmern übergeben können und die alte Lohnsteuerkarte aus dem Vorjahr vernichtet wurde. Nicht so bei der Lohnsteuerkarte 2011 – denn zu Beginn des Jahres wird die elektronische Lohnsteuerkarte bundesweit eingeführt, und damit fällt die altbekannte Lohnsteuer in Papierformat weg.

Somit wurden die letzten Lohnsteuerkarten in Deutschland 2009 verschickt, die nicht nur für 2010 gültig sind, sondern deren Angaben auch auf das Jahr 2011 übertragen wurden, eine gesonderte Lohnsteuerkarte für das Jahr 2011 wurde nicht verschickt. Künftig ist auch nicht mehr das Einwohnermeldeamt für die Angaben auf der Lohnsteuerkarte zuständig, sondern das jeweilige Finanzamt.

Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber zu Beginn der Beschäftigung bzw. des Steuerjahres damit auch keine Lohnsteuerkarte mehr abgeben. Bei Neueinstellung ist einzig die Angabe der Steueridentifikationsnummer, die jeder Bürger in Deutschland seit kurzem besitzt, sowie die Angabe des Geburtsdatums vonnöten. Außerdem muss festgestellt werden, ob es sich um eine hauptberufliche Tätigkeit oder um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt.

Wer seine Steueridentifikationsnummer nicht finden kann, kann sich diese erneut zuschicken lassen, die Beantragung zum erneuten Zuschicken ist unproblematisch und lässt sich online durchführen, es entstehen keinerlei Gebühren.

Künftig ist das Finanzamt für die meisten Änderungen der Lohnsteuermerkmale zuständig, darunter fallen zum Beispiel Dinge wie den Wechsel ungünstigerer Steuerklassen, Änderung der Steuerklasse auf Grund von Trennung bzw. Ende der Trennung, Kindsgeburt oder Hochzeit. Des Weiteren trägt das Finanzamt Kinderfreibeträge ein oder nimmt die Zuordnung desselben vor. Nimmt ein Ehegatte eine Tätigkeit auf oder beendet sie, vermerkt das Finanzamt auf Antrag auch den Steuerklassenwechsel, beispielsweise bei den Steuerklassen 4/4 und 3/5.

Nicht alle Daten werden gezielt dem Finanzamt mitgeteilt, das Einwohnermeldeamt bleibt weiterhin für Daten wie etwa die Hochzeit, den Tod, Kircheneintritt, Kirchenaustritt, Adoption oder Geburt zuständig.

Die Vorteile der elektronischen Lohnsteuerkarte 2011 liegen auf der Hand: es entfallen unnötige Wege für den Arbeitnehmer, die Daten können schneller zwischen Behörden und Steuerpflichtigen kommuniziert werden. Außerdem ist es nicht mehr notwendig, eine Zweitkarte oder Lohnsteuerersatzkarte zu beantragen, was immer mit Gebühren verbunden war, da die elektronische Lohnsteuerkarte nicht verloren werden kann.