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Lohnsteuertabelle 2011

Lohnsteuertabellen dienen Arbeitgebern dazu, die Lohnabrechnung zu erstellen, solang diese nicht über EDV bzw. maschinell erstellt wird. Dabei kommen unterschiedliche Lohnsteuertabellen zum Einsatz, basierend darauf, inwiefern Pflichtbeiträge im entsprechenden Dienstverhältnis zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen sind, oder nicht.

Dabei stimmen beide Lohnsteuertabellen in der Steuerklasse 4 und 5 miteinander überein, in den Steuerklassen 1, 2, 3 und 4 ergeben sich anhand der besonderen Lohnsteuertabelle erhöhte Steuerbeträge für die oberen Lohnstufen, es wirkt sich die so genannte besondere Versorgungspauschale aus.

Bei Arbeitnehmern, die einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, wird stets die allgemeine Lohnsteuertabelle A angewendet, die eine ungekürzte Vorsorgepauschale beinhaltet. Diese Lohnsteuertabelle gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht erwirkt hat und entsprechend steuerbefreite Zuschüsse für eine berufsständische Vorsorgeeinrichtung, der Sozialversicherung, der freiwilligen Weiterversicherung oder einer Lebensversicherung erhält.

Außerdem findet Lohnsteuertabelle A dann Anwendung, wenn der Arbeitnehmer nicht sozialversicherungspflichtig ist, beispielsweise aufgrund geringfügiger Beschäftigung als Hausfrau, Lehrling, Werkstudent oder Praktikant, oder nur ein Bezug von Vorsorgebezügen vorliegt, weil es sich beim Arbeitnehmer um einen Betriebsrentner handelt.

Muss der Arbeitnehmer keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen, findet die Lohnsteuertabelle B bzw. die besondere Lohnsteuertabelle inklusive gekürzter Vorsorgepauschale Anwendung. In der Praxis wird die Lohnsteuertabelle B vor allem bei Berufssoldaten, Richtern oder Beamten angewendet, außerdem bei behinderten Personen, die Versorgungsbezüge erhalten.

Fließen von ehemaligen Arbeitgebern Versorgungsbezüge und ist man entsprechend von der eigenhändigen Bezahlung der gesetzlichen Rentenversicherung befreit, so finden Lohnsteuertabelle B ebenfalls Anwendung. Des Weiteren gilt sie für Beschäftigte bei Sozialversicherungsträgern, Geistlichen, Altersrentner, die weiter beschäftigt werden und entsprechend Altersruhegeld beziehen, sowie bei Mitgliedern des Vorstands bei Aktiengesellschaften bzw. Geschäftsführern einer GMBH, die keinen eigenen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge leisten müssen.

Die Berechnung der Lohnsteuertabelle 2011 kann kostenlos online auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen erfolgen, die Erstellung der Lohnsteuertabelle stellt sich als problemlos und unkompliziert dar.

Zunächst wird das Geburtsjahr eingegeben, danach erfolgen allgemeine Lohnsteuermerkmale, die man im ersten Abschnitt der Lohnsteuerkarte findet. Gefragt wird nach dem Familienstand, der Zahl der Kinderfreibeträge und der Kirchensteuer, sofern man kirchensteuerpflichtig ist. Es folgen genaue Angaben zum Bruttolohn, den Versorgungsbezügen und der Sozialversicherungspflicht und die Festlegung der Einkommensstufen für die Lohnsteuertabelle: Sinn machen in der Regel 100 Euro Stufen.

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