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Steuertipps für 2011

Ein neues Jahr – das bedeutet meistens auch neue Regelungen im deutschen Steuerrecht, denn das Einkommensteuergesetz wird im Grunde am laufenden Band verändert, ergänzt oder verschlankt. Deswegen ist es für Steuerpflichtige wichtig, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben: Steuerncheck hat die besten Steuertipps für 2011 zusammengefasst.

Wer sich rechtzeitig Freibeträge auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lässt, hat letztendlich tatsächlich „mehr Netto vom Brutto“. Dies gilt zum Beispiel für die Werbungskosten, die durch den Weg zur Arbeit oder auch bei eventueller doppelter Haushaltsführung entstehen: sofern die tatsächlichen Kosten den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro im Vorjahr in einem gewissen Maße überschritten haben, kann man diese Kosten, so lange sich nichts an der Arbeits- und Lebenssituation des Steuerpflichtigen geändert hat, können die entsprechenden Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

Viele rechnen die tatsächlichen Kosten nicht nach und nutzen nur die Pauschalen, dabei liegen die meisten Arbeitnehmer allein schon auf Grund ihrer Fahrtkosten über den 920 Euro pro Steuerjahr: wer jeden Tag mindestens 14 Kilometer auf dem Weg zur Arbeit zurücklegt, liegt bereits über der Werbungskostenpauschale. Geltend gemacht werden können 30 Cent je gefahrenem Kilometer für 230 Arbeitstage pro Jahr, sofern keine Bescheinigung vorliegt, dass mehr Arbeitstage angefallen sind.

Das Arbeitszimmer war bis vor kurzem eine strittige Sache, doch nun können auch Arbeitnehmer das heimische Büro absetzen, sofern sie nachweisen können, dass ihnen kein anderer Arbeitsplatz für die häusliche Tätigkeit zur Verfügung gestellt wurde, zum Beispiel durch den Arbeitgeber. Arbeitnehmern ist es dann möglich, auch für die Arbeitszimmer Kosten einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, und zwar als Pauschale in Höhe von 1250 Euro.

Wer umzieht, und damit den Weg zur Arbeit um mindestens eine Stunde, wobei auch eine halbe Stunde für den Hinweg, eine halbe Stunde für den Rückweg anerkannt wird, verkürzt, kann die so genannte Umzugskostenpauschale geltend machen. Sie liegt für Alleinstehende bei 628 Euro, für Verheiratete bei 1.256 Euro.

Eine Neuerung gibt es bezüglich doppelter Haushaltsführung: wer noch zuhause bei den Eltern wohnt, im Ort, in dem sich der Arbeitsplatz befindet, aber einen Zweitwohnsitz zulegt, kann diese Kosten im Sinne der doppelten Haushaltsführung geltend machen. Die voraussichtlichen kosten lassen sich im Voraus auf der Lohnsteuerkarte als Freibetrag eintragen, abzugsfähige Aufwendungen sind beispielsweise die Miete, wöchentliche Heimfahrten oder die Kosten für Renovierung.

Zu den Steuertipps für 2011 gehört auch das Absetzen der Kinderbetreuungskosten: bis zu 6.000 Euro bzw. zwei Drittel der tatsächlichen Kosten sind steuerlich absetzbar, wenn die Kinder unter 14 Jahre alt sind und beide Eltern bzw. der Alleinerziehende berufstätig ist. Ist nur ein Elternteil berufstätig, können die Kosten nur geltend gemacht werden, wenn die Kinder das siebte Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

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