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Wiso Sparbuch 2011 – wie gut ist es wirklich?

Die Steuer Software „Wiso Sparbuch“, korrekt eigentlich Wiso Steuer Sparbuch, wird jährlich herausgegeben, und ist jeweils für die Steuererklärung des Vorjahres optimiert. Das heißt also, dass das Wiso Sparbuch 2011 für die Steuererklärung 2010 genutzt wird. Doch wie gut ist das Wiso Sparbuch 2011 wirklich? Benötigt man es zwingend für die Einkommensteuererklärung oder den Lohnsteuerjahresausgleich 2010?

Generell kann man das Wiso Sparbuch online runterladen, der Download ist kostenpflichtig. Die neueste Version des Wiso Steuer Sparbuch ist jeweils mit 34,95 Euro am teuersten, ältere Versionen sind für 29,95 Euro etwas günstiger zu haben. Beachtet werden muss, dass die jeweilige Version für das entsprechende Vorjahr gilt, entsprechend also das Wiso Sparbuch 2010 für die Steuererklärung 2009.

Das Wiso Sparbuch ist grundsätzlich sowohl für Arbeitnehmer bzw. Angestellte, als auch für Selbständige, Freiberufler, Beamte, Rentner und Vermieter geeignet, die Steuererklärung wird am PC erledigt. Verarbeitet werden können Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Kapitaleinkünfte, Einkommen aus selbständiger Arbeit, ausländische Einkünfte, Einkommen aus Weinbau, Land- und Forstwirtschaft sowie aus Vermietung und Verpachtung.

Unterstützt werden in allen Jahresausgaben der Wiso Steuer Software alle notwendigen Formulare für die Einkommensteuererklärung, darunter natürlich der Mantelbogen, die vereinfachte Erklärung, die Anlage N, Anlage Kind, Anlage R, Anlage KAP, Anlage G, Anlage S, Anlage U, Anlage AUS, Anlage FW oder Anlage V.

Ebenso unterstützt werden der Lohnsteuerermäßigungsantrag, die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung, die Einnahmenüberschussrechnung, die Umsatzsteuererklärung und die Umsatzsteuervoranmeldung für das laufende Jahr, die Gewerbesteuererklärung, der Antrag auf Investitionszulage, die Lohnsteueranmeldung, der Antrag auf Eigenheimzulage, sowie der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge, der Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer, der Antrag auf Nichtveranlagung (NV 1A) und die Erklärung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge.

Grundsätzlich muss jeder Steuerzahler selbst entscheiden, inwiefern er ein Steuerprogramm zur Steuererklärung wirklich benötigt. Bei der Einkommensteuererklärung ist eine solche Software sicherlich hilfreich, doch wer zum Beispiel nur einen Freistellungsauftrag entrichten oder eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen möchte, braucht das Wiso Sparbuch eher nicht.

Beachtet werden muss, dass zusätzlich zum Kauf der Software die Möglichkeit besteht, den so genannten Steuer-Spar-Vertrag einzugehen, der eine laufende Aktualität für das gekaufte Steuerprogramm garantiert. Wer einen solchen Vertrag nicht abschließt, muss damit rechnen, dass sein Wiso Steuer Sparbuch früher oder später an Aktualität verliert und letztendlich eine neue Version gekauft werden muss.

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