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Die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter spart Steuern

Damit das Betriebsvermögen jederzeit ersichtlich und auf dem tatsächlichen Wert ist, werden Abschreibungen vorgenommen. Seit 2010 besteht für Unternehmer die Möglichkeit, geringwertige Wirtschaftsgüter einzeln oder in einer sogenannten Poolabschreibung, gemeinsam abzuschreiben. Diese Maßnahme sollte die steuerliche Behandlung dieser Wirtschaftsgüter vereinfachen.

Der Unternehmer muss sich für eine Variante der Abschreibung entscheiden

Unterschieden wird bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern zwischen beweglichen, abnutzbaren und selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgütern. Bei der Abschreibung GWG steht für den Unternehmer selbstverständlich die Steuerersparnis im Vordergrund. Je nach der Höhe des Anschaffungswertes werden die geringwertigen Wirtschaftsgüter eingeteilt in:

  • Wirtschaftsgüter, die mit Anschaffungskosten bis 150 Euro sofort oder nach der Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
  • Wirtschaftsgüter, die mit Anschaffungskosten von 150,01 Euro bis 410 Euro sofort, nach der Nutzungsdauer oder als Poolabschreibung über fünf Jahre abgeschrieben werden.
  • Wirtschaftsgüter, für die Anschaffungskosten von 410,01 Euro bis 1000 Euro anfallen und nach der Nutzungsdauer oder als Poolabschreibung über fünf Jahre abgeschrieben werden.
  • Wirtschaftsgüter, die unter 150 Euro Kosten. Diese müssen nach der Abschreibung nicht ins Bestandsverzeichnis aufgenommen werden.

Bei der Festlegung müssen Unternehmer immer von Herstellungs- und Anschaffungskosten ohne Vorsteuer ausgehen. Wird ein Pool für geringwertige Wirtschaftsgüter gebildet, können die GWG gesammelt und jährlich zu einem Fünftel abgeschrieben werden. Der Pool kann auch in den Folgejahren erweitert werden.

Nachteilig ist allerdings, dass sich der Unternehmer für eine der Varianten entscheiden muss, die dann beibehalten werden muss, bis der Pool abgeschrieben ist.

Ein Software-Produkt kann Unternehmer bei den Abschreibungen unterstützen

Entscheidet sich ein Unternehmer für eine Variante der Abschreibung GWG muss er sich auch strikt daran halten. Bei einer anstehenden Betriebsprüfung können sich Verschiebungen oder falsche Angaben sehr nachteilig für das Unternehmen auswirken. Mit einer Buchhaltungssoftware können sämtliche Posten erfasst und übersichtlich dargestellt werden. Eine Software eignet sich für Freiberufler mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ebenso wie für Kleinbetriebe und Handwerksbetriebe, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Weitere Vorteile einer Software sind beispielsweise:

  • die Erstellung eines übersichtlichen Monatsabschlusses.
  • die Erstellung des Jahresabschlusses mit Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung
  • die Darstellung der Abweichungen zu vergangenen Geschäftsjahren
  • die Budgetverwaltung mit einem integrierten Soll-Ist-Vergleich

Mit einer Software haben Unternehmen jederzeit ihre Finanzlage im Blick und können entsprechend reagieren. Es ist jederzeit möglich, die aktuellen Zahlen auszuwerten und mit Zahlen aus vergangenen Geschäftsjahren zu vergleichen. Seit 2013 verfügen viele Software-Produkte über elektronische Schnittstellen die eine Datenübermittlung an das zuständige Finanzamt ermöglichen.

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