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Was ist von der Steuer absetzbar?

Eine Frage, die sich Steuerzahler natürlich immer wieder stellen, und zwar zu Recht, denn die Steuerlast ist mitunter je nach Person so hoch, dass Steuerzahler an den Rand ihrer finanziellen Möglichkeiten gebracht werden. Grundsätzlich ist es jedoch so: nur wer viel verdient, zahlt auch hohe Steuern, wer wenig verdient, muss auch nur entsprechend niedrige Steuern an das Finanzamt abführen.

Vorab: pauschale Tipps, was von der Steuer absetzbar ist, sind immer schwierig, denn ein Malermeister kann andere Dinge absetzen, als ein Lehrer – das beginnt bereits bei der Berufskleidung.

Je nach Beruf und Familienstand finden Kosten in unterschiedlicher Höhe und von unterschiedlicher Art Abzug in der Einkommensteuererklärung. Einen Großteil der abzugsfähigen Kosten machen gemeinhin die Werbungskosten bei Arbeitnehmern bzw. die Betriebsausgaben bei selbständig gewerblich oder freiberuflich tätigen Personen.

Außerdem muss immer die aktuelle Rechtsprechung beachtet werden, Änderungen ergeben sich ständig. Ein gutes Beispiel ist die Pendlerpauschale: bis 2007 konnten ab dem ersten gefahrenen Kilometer 30 Cent pro Kilometer für den Weg zur Betriebsstätte und zurück abgesetzt werden, ab 2007 war dies erst ab dem 21. gefahrenen Kilometer möglich. Nun wurde die Entfernungspauschale rückwirkend wieder ab dem ersten Kilometer eingeführt.

Auch bei den haushaltsnahen Dienstleistungen sind steuerliche Änderungen zu erwarten – ursprünglich wurde die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt steuerlich begünstigt, um Schwarzarbeit vorzubeugen bzw. entgegenzuwirken – doch der Erfolg dieser Maßnahme ist eher zweifelhaft, Vater Staat sieht sich seit Einführung der Regelung mit erheblichen Steuerminderungen konfrontiert, die der Staatskasse schaden – entsprechend wird derzeit diskutiert, die Absetzbarkeit der haushaltsnahen Dienstleistungen wieder rückgängig zu machen.

Sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmer können erstmal von folgendem Grundsatz ausgehen: alle Kosten, die mittelbar bzw. direkt im direkten Zusammenhang mit dem Beruf stehen und nicht (auch) privat veranlasst sind, sind von der Steuer absetzbar.

Das betrifft Dinge wie Arbeitsmittel, Kosten für Weiterbildung bzw. Fortbildung, Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit bzw. zu Kunden, Dienstreisen, berufliche Versicherungen, Kosten für das Geschäftskonto, Bewerbungskosten und Kosten für die doppelte Haushaltsführung.

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