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Was ist steuerlich absetzbar?

Die Einkommensteuererklärung steht ins Haus, und schon sieht man sie wieder vor sich: die Steuerlast, die Geldbeutel und Konto gründlich schröpfen wird. Deswegen ist es nicht verwunderlich, dass Steuerpflichtige versuchen, so viele Kosten von der Steuer abzuziehen, wie nur möglich – und tatsächlich haben Steuerzahler eine fast unüberschaubare Vielzahl an Möglichkeiten zum Steuern sparen.

Zunächst ist jedoch zu sagen, dass die abziehbaren Kosten immer eng zusammenhängen mit der Tätigkeit bzw. dem Beruf des Steuerpflichtigen, weswegen pauschale Ratschläge etwas schwieriger erteilt werden können. Professionelle Hilfestellung und Beratung erfährt man natürlich in Lohnsteuerhilfevereinen, bei einem Steuerberater oder indem man eine Steuersoftware zu Rate zieht.

Den größten Posten der Kosten, die in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können, sind sicherlich die Werbungskosten. Für bequeme Steuerpflichtige, die Arbeitnehmer sind, besteht der Arbeitnehmerpauschbetrag, der 920 Euro beträgt. Das bedeutet, dass automatisch 920 Euro vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, auch ohne, dass Quittungen und Belege vorgelegt werden müssen. Gehen die Werbungskosten jedoch darüber hinaus, verlangt das Finanzamt, dass die Werbungskosten auch tatsächlich nachgewiesen werden können, deswegen macht es auf jeden Fall, Kassenzettel und Rechnungen akribisch zu sammeln.

Innerhalb der Werbungskosten machen die Fahrtkosten meistens einen recht hohen Betrag aus, natürlich abhängig davon, wie weit man als Arbeitnehmer von seinem Arbeitsplatz entfernt wohnt, oder wie man als Selbständiger zu Kunden, zur Bank oder zur Post fahren muss. Die Pendlerpauschale, die ja rückwirkend doch wieder eingeführt wurde, regelt, dass der Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz und zurück mit 30 Cent pro angefangenen Kilometer berechnet werden darf, und zwar ab dem ersten Kilometer.

Je nach Tätigkeit sind ebenfalls Kosten für das heimische Arbeitszimmer, Büromaterial, Büroeinrichtung, Arbeitskleidung, Versicherungsbeiträge, Kosten für Bewerbungen und Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen, Kosten für den Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein, Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen des Hauses als haushaltsnahe Dienstleistungen, Kinderbetreuung, Reisekosten, Spesen, Gebühren für Fortbildungen, Umschulungen oder Weiterbildungskurse oder Fachliteratur bzw. Fachzeitschriften und vieles mehr absetzbar – die Liste der Kosten, die man von der Steuer absetzen kann, ist damit noch lange nicht erschöpft.

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1 Kommentar(e) zu diesem Artikel

  • Michael schrieb am 13. Dezember 2011:

    Die Werbungskosten sind eh das Zaubermittel, solang man nicht zu den FDP Wählern gehört (also arbeitende Menschen)! Bei mir fallen da bei den Fahrtkosten, halt die Entfernungspauschale, auch noch jede Menge andere Kosten durch die anderen Pauschalen (Verpflegungspauschale, Pauschale für doppelte Haushaltsführung, Fortbildung, Bewerbungskosten 😀 usw.) an. Das bisschen, was da mit Riester noch abgesetzt werden kann, ist im Verhältnis dazu ein Witz!