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Die Arbeitskleidung steuerlich absetzen können

Die Arbeitskleidung kann, wie auch die Kosten für den Weg zur Arbeit – die Entfernungspauschale bzw. Pendlerpauschale – oder Versicherungen ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Leider ist das sehr viel schwieriger durch verschiedene Regelungen, als es beispielsweise bei der Pendlerpauschale der Fall ist.

Arbeitskleidung, die über den reinen Gebrauch bei der Arbeit hinaus auch privat genutzt werden kann, z. B. normale Schuhe, Hemden oder Hosen, kann man nicht steuerlich absetzen. Hier greift der Grundsatz, dass dies eben keine spezielle Arbeitskleidung darstellt. Spezielle Arbeitskleidung sind hingegen Uniformen – z. B. der Blaumann bei Handwerkern, Arbeitskleidung von medizinischem Personal in einem Krankenhaus oder Pflege- und Althenheim, Roben für Richter oder Anwälte, bestimmte Arbeitsschuhe (Stahlkappenschuhe), Sicherheitskleidung oder andere Uniformen.

Dresscode = Arbeitsbekleidung

Auch bestimmte Berufsgruppen, die nach außen hin einem gewissen Dresscode unterworfen sind, z. B. Bestatter, dürfen Anzüge als Teil ihrer Arbeitskleidung steuerlich absetzen. Je nach Urteil können auch weitere Berufsgruppen, für die ein allgemein akzeptierter Dresscode gilt, z. B. Kellner, ihre Arbeitskleidung absetzen. Die Kosten für die Anschaffung der Kleidung fallen in der Regel in der Steuererklärung unter Werbungskosten.

Ebenso kann man Kosten steuerlich absetzen, die mit der Arbeitskleidung in Zusammenhang stehen – z. B. die Kosten für deren Reinigung und das Bügeln der Kleidung. Falls man hier nicht auf eine Reinigung in einer Firma zurückgreift, sondern die Kleidung selbst reinigt und bügelt, so sollte man hier die Vorgaben der Verbraucherzentralen oder der Berufsverbände beachten, welche Kosten durchschnittlich für die Reinigung der Kleidung anfallen.

Zusätzliche Kosten von der Steuer absetzen

Sollte die Reinigung der Arbeitskleidung über eine Reinigungsfirma häufiger anfallen, so muss man auch nicht zwingend die Quittungen hierfür sammeln, sondern kann sich z. B. die monatlichen Kosten auch von der Reinigung auf Anfrage ausweisen lassen. Die meisten Reinigungen kommen diesem Kundenwunsch nach.

Selbstständige und freiberuflich Tätige können ebenfalls ihre Arbeitskleidung, solange diese eben nicht auch privat genutzt werden kann, sowie die Kosten für die Reinigung und das Bügeln steuerlich geltend machen.

Falls die Arbeitskleidung frühzeitig verschlissen sein sollte oder beschädigt wurde, kann man die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Arbeitskleidung ebenfalls steuerlich absetzen. Wichtig ist hierbei jedoch, dass der entstandene Schaden bezeugt werden kann, z. B. durch den Arbeitgeber oder einen anderen Zeugen – ansonsten kann das Finanzamt auch die Anerkennung des Schadens ablehnen.