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Einkommensteuer: Das Arbeitszimmer absetzen

Ob man das Arbeitszimmer absetzen kann ist leider im Gegensatz zu vielen anderen Kosten, die man problemlos von der Steuer absetzen kann, noch nicht endgültig geklärt. Nach wie vor steht eine höchstrichterliche Entscheidung seitens des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesfinanzhofes noch aus, die die Neuregelung von 2007 revidieren könnten.

Das heißt für diejenigen, die ein Arbeitszimmer zuhause haben und das Arbeitszimmer absetzen wollen, dass sie dieses trotzdem bei der Einkommensteuer mit veranlagen sollten. Denn falls eine positive Entscheidung im Sinne der Antragsteller gefällt wird, gilt die ebenfalls für alle jene, die trotz der aktuellen Gesetzeslage die Kosten für ihr Arbeitszimmer weiterhin steuerlich geltend gemacht haben.

Das Finanzamt hat sich dieser besonderen Situation ebenfalls angepasst: So wird die Einkommensteuer in diesem Punkt vorläufig festgesetzt und die Anträge, das Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen, vorläufig angenommen.

Generell kann jeder ein häusliches Arbeitszimmer absetzen, wenn dieses Arbeitszimmer hauptberuflich genutzt wird, z. B. von Selbständigen, Freiberuflern aber auch Arbeitnehmern mit einem Home Office oder falls das Arbeitszimmer zu mehr als 50 % der gesamten beruflichen Tätigkeit genutzt wird.

Die Kosten für das Arbeitszimmer können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden – für das Arbeitszimmer können jedoch maximal 1.250 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Sind die Kosten höher, so werden diese nicht über diesen Höchstbetrag hinaus anerkannt. Kosten, die man für das Arbeitszimmer absetzen kann, sind Miete und Nebenkosten, die Heizkosten und Stromkosten – aber auch Kosten für Renovierung und Reinigung können abgesetzt werden.

Wichtig ist, dass diese Kosten immer dem Finanzamt gegenüber nachgewiesen werden müssen – entweder man kann diese Kosten separat durch eigene Zähler oder separate Mietverträge belegen, was eher selten der Fall sein wird, oder die Größe des Arbeitszimmers ist anteilig in Relation zum Rest der Wohnung / des Hauses und der dafür anfallenden Kosten zu sehen.

Auch die Kosten für die Einrichtung des Arbeitszimmers kann man absetzen – solange es sich hierbei um Arbeitsmittel handelt, die man für die Ausübung der Tätigkeit benötigt. Die Anschaffungskosten können entweder direkt und voll von der Steuer abgesetzt werden oder, falls deren Anschaffungspreis über 410 Euro netto lag, über mehrere Jahre abschreiben.

Man kann übrigens ein Arbeitszimmer immer absetzen, wenn es sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer, sondern um ein außerhäusliches Arbeitszimmer, handelt. Hier gelten die gesetzlichen Einschränkungen, die derzeit vom Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht geprüft werden, nicht.