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Bewerbung: Pauschale von der Steuer absetzen

Bewerbung: Pauschale von der Steuer absetzen

Bewerbungen kosten nicht nur Zeit, Aufwand und Nerven, sondern auch Geld – die ersten 3 Dinge muss man selbst aufbringen, aber die Kosten für die Bewerbung kann man sich vom Finanzamt bei der Steuerbemessung als mindernd anrechnen lassen und diese absetzen.

Grundsätzlich gibt es hier 2 Verfahrensweisen: Entweder man setzt den tatsächlichen Wert der Bewerbungen von der Steuer ab oder man arbeitet mit einer Pauschale. Den tatsächlichen Wert der Bewerbung abzusetzen macht natürlich wesentlich mehr Arbeit, kann jedoch steuerlich auch günstiger ausfallen und wird in der Regel problemlos vom Finanzamt anerkannt – die Pauschale für Bewerbungskosten hingegen kann auch vom Finanzamt nicht anerkannt werden, so dass man, wenn man die Bewerbungskosten von der Steuer absetzen möchte, doch zur tatsächlichen Kostenaufstellung gezwungen ist.

Die Pauschale für Bewerbungskosten wird nicht vom Finanzamt, sondern selbst durch den Steuerzahler festgelegt. Hierbei wird für eine Bewerbung sozusagen eine Beispielrechnung durchgeführt, welche Kosten anfallen. Am leichtesten ist es, 5 Bewerbungen zu erstellen, die Kosten und Belege dafür zusammenzutragen und dann umzulegen. Als Kosten kann – angefangen für Kosten für das Passbild, Papier, Druckkosten, Bewerbungsmappen, Briefe und Umschläge und auch das Porto usw. – alles abgesetzt werden, was direkt mit der Bewerbung in Verbindung steht.

Diese Kosten muss man dann jeweils durch 5 teilen und zusammenrechnen, um den Preis für einen Bewerbung zu erhalten. Diese Durchschnittsrechnung ist wichtig, um das Finanzamt von einer Pauschale zu überzeugen, denn es muss dieser nicht zustimmen. Die Kosten sollten jedoch nicht zu hoch ausfallen, denn Pauschalen oder Durchschnittssummen von über 10 – 15 Euro pro Bewerbung hält das Finanzamt in der Regel für unrealistisch und erkennt diese nicht an.

Wichtig ist auch, dass über die Bewerbungen ein Nachweis geführt werden sollte, unabhängig davon, ob man nun die tatsächlichen Kosten für die Bewerbung oder eine Pauschale für Bewerbungskosten bei der Steuer ansetzt – denn nur die Behauptung, man habe Bewerbungen verschickt, erkennt das Finanzamt im Zweifel nicht an. Es reicht hier jedoch aus, die Adresse, an die man die Bewerbung geschickt hat, das Versanddatum zu vermerken und um welche Stelle es sich handelt.

Noch besser als Nachweis sind natürlich Absagen oder Zusagen geeignet – leider werden Absagen heute gerade bei Stellen mit einer hohen Nachfrage kaum noch regelmäßig verschickt.

Als Bewerbungskosten lassen sich nicht nur Kosten für die Bewerbungsunterlagen an sich absetzen, sondern auch Fahrten, und ggfs. notwendige Übernachtungen, zu Vorstellungsgesprächen. Diese können in der Regel nicht als Pauschale für Bewerbungskosten abgesetzt werden, sondern müssen als Werbungskosten gesondert ausgewiesen werden.

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