Kategorien:

Einkommensteuer mindern: Tipps zum Absetzen

Die jährlich zu entrichtende Einkommensteuer ist für viele Steuerzahler Jahr für Jahr ein neues Ärgernis. Aber: Hat man auch von allen Möglichkeiten und steuerlichen Entlastungen Gebrauch gemacht, die Einkommensteuer deutlich zu mindern? Natürlich versucht das Finanzamt stets den maximalen Satz einzuziehen, aber es gewährt auch viel Raum, die Einkommensteuer zu mindern. Damit man im Steuerdschungel etwas mehr Durchblick hat, hier ein paar Tipps, was man von der Einkommensteuer absetzen kann und vielleicht bisher übersehen hat.

Werbungskosten – ein Wort, viele Möglichkeiten

Einkommensteuer Werbungskosten beachtenBesonders oft wird bei der Einkommensteuererklärung der Unterpunkt Werbungskosten übersehen: Denn über die Werbungskosten können eine Vielzahl verschiedener Kosten von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Die Pendlerpauschale, bzw. korrekt die Entfernungspauschale, ist eine dieser Kosten. Hier können ab dem ersten gefahrenen Kilometer 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer geltend gemacht werden – ob man die Kilometer selbst mit dem eigenen PKW zurücklegen, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder einer Fahrgemeinschaft ist dabei nachrangig. Falls das Finanzamt hier bemängelt, dass eine dieser Varianten, z. B. die Fahrt mit dem PKW statt den öffentlichen Verkehrsmitteln, günstiger ist als die genutzte, ist das nebensächlich: Das Finanzamt muss stets die für den Steuerzahler günstigere Variante nehmen.

Übrigens fallen auch Kosten für die Reparatur des PKWs unter Werbungskosten: Aber nur dann, wenn sich der Unfall auf dem Weg zur Arbeit ereignet hat. Auch andere unvermeidbare Kosten können die Einkommenssteuer mindern – so kann man auch die Kosten für die KfZ Versicherung von der Einkommenssteuer absetzen.

Übrigens: Auch ein Umzug kann bei der Einkommensteuer unter Werbungskosten geltend gemacht werden. Hier können sowohl die Umzugskosten – die Kosten für den Transport, die Anmietung eines Fahrzeugs, der Kauf von Kisten oder auch die Beauftragung eines Unternehmens – als auch die Kosten für die Besichtigung der Wohnung (Fahrkosten und Kosten für evtl. notwendige Übernachtungen vor Ort). Wichtig ist jedoch, dass der Fahrtweg zur Arbeit durch den Umzug um eine Stunde verkürzt – ansonsten erkennt das Finanzamt die Kosten für den Umzug nicht an.

Auch Kinder mindern die Einkommensteuer

Auch Kosten, die für die Ummeldung des Fahrzeugs oder sogar für Nachhilfestunden der Kinder (falls diese Probleme in der neuen Schule haben sollten) entstehen können sind von der Einkommensteuer absetzbar. Um die Nachhilfekosten für die Kinder absetzen zu können, muss jedoch ein Nachweis seitens der Schule vorgelegt werden, dass diese notwendig ist.Einkommsteuer mindern mit Kindern

Wer für seine Kinder übrigens eine Kinderbetreuung in Anspruch nimmt, kann auch die Kosten für die Kinderbetreuung von der Einkommenssteuer absetzen und diese so mindern. Jedoch gilt hier: Die Kinder dürfen nicht von den Eltern selbst betreut werden, sondern von einer dritten Person, die tatsächlich Kosten verursacht – z. B. im Kindergarten, durch eine Tagesmutter oder sogar für ein Au-Pair, welches die Kinder zuhause betreut während der Abwesenheit der Eltern.

Die Kosten für die Kinderbetreuung können bis zum 14. Lebensjahr bei der Einkommensteuer mindernd berücksichtigt werden. Sollte ein Elternteil jedoch nicht berufstätig sein, dann nur falls die Kinder zwischen 3 bis 6 Jahren alt sind. Die Kosten für die Kinderbetreuung können bei der Einkommenssteuer jedoch nur zu 2/3 abgesetzt werden. Der Höchstsatz beträgt hier maximal 4.000 Euro, die man sich steuermindernd auf die Einkommensteuer anrechnen lassen kann, d. h. der volle Betrag ist begrenzt bei Kosten bis zu 6.000 Euro für die Kinderbetreuung.

Hinterlassen Sie einen Kommentar