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Was kann man von der Steuer absetzen?

Möglichkeiten zum Steuern sparen sind natürlich immer gerne gesehen – denn wer gibt schon gerne zu viel von seinem sauer verdienten Geld an Vater Staat ab? Voraussetzung ist natürlich, dass man sich ausschließlich legalen Mitteln bedient, denn Steuerhinterziehung wird in Deutschland streng geahndet und mit hohen Strafen belegt. Doch um bares Geld zu sparen, muss man bei Weitem nicht kriminell werden – es gibt eine Vielzahl von ganz legalen Steuertricks.

Natürlich hängen die Kosten, die man geltend machen kann, immer davon ab, welche Tätigkeit man ausübt. So hat es ein Geigenlehrer, der von zuhause aus arbeitet sicherlich schwerer, Arbeitskleidung abzusetzen, als ein Dachdecker. Grundlegend ist natürlich, dass alle relevanten Belege gesammelt und aufbewahrt werden, denn ohne Quittung erkennt der Fiskus die Kosten nicht an. Die Belege sollten auch nach Möglichkeit regelmäßig sortiert und dann abgeheftet oder anderweitig geordnet werden – kümmert man sich nur einmal im Jahr darum, ist der Arbeitsaufwand riesengroß und die Wahrscheinlichkeit, dass wichtige Belege übersehen werden bzw. verloren gehen, ebenso.

Was kann man von der Steuer absetzen

Fristen, Freibeträge und Kosten

Zu beachten sind auch immer die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung: diese muss bis zum 31. Mai des Folgejahres stattfinden, es sei denn, man hat einen Antrag auf Fristverlängerung gestellt oder beschäftigt einen Steuerberater. Für Angestellte lohnt es sich, wenn eventuelle Freibeträge bereits im Vorfeld auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurden. Auch die richtige Wahl der Steuerklassen spart bares Geld, vor allem bei Verheirateten, deren Gehalt unterschiedlich hoch ist.

Natürlich beschränken sich absetzbare Kosten nicht nur auf eventuelle Einkäufe, die man tätigt: auch Versicherungen, Strom, Miete, Energiekosten und Reinigung der Büroflächen sind zum Beispiel absetzbar. Vielschichtig sind außerdem die Werbungskosten: zu ihnen zählen unter anderem die Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche oder generell die Kosten für Bewerbungen. Für Angestellte gilt der so genannte Arbeitnehmerpauschbetrag: 920 Euro werden pauschal an Kosten abgezogen, wenn die Kosten diesen Betrag übersteigen, sind Belege und Quittungen notwendig.

Werbungskosten und Fahrten

Die Fahrtkosten zur Betriebsstätte oder zu Kunden können generell einen recht großen Posten ausmachen: bei der Fahrt zur Arbeit und zurück können ab dem ersten gefahrenen Kilometer 30 Cent je km geltend gemacht werden. Selbständige müssen jedoch aufpassen, denn oft wird zur besseren Übersicht über geschäftliche und privat gefahrene Kilometer das Führen eines Fahrtenbuches verlangt.

Vom Fiskus ebenso anerkannt werden Mitgliedsbeiträge für Gewerkschaft oder Berufsverband, Fortbildungskosten inklusive notwendiger Literatur, Materialien, Fahrtkosten etc., Kontoführungsgebühren für das Geschäftskonto, Vorsorgeaufwendungen bis zu einem gewissen Höchstsatz, Altersvorsorgebeiträge und Sonderausgaben wie zum Beispiel Kinderbetreuungskosten.

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