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Einkommensteuer: Die Versicherung absetzen

Die Einkommensteuer bietet nicht nur viele Möglichkeiten, sie durch das Absetzen von Handwerker und haushaltsnahen Dienstleistungen zu mindern oder durch das Verrechnen von Verlusten und der Abgeltungsteuer, sondern man kann auch Versicherungen absetzen. Diese fallen steuerlich in die Werbungskosten.

Bei Versicherungen ist die steuerliche Absetzbarkeit daran gebunden, inwiefern diese gegen berufliche Risiken absichern oder nicht. Falls die Versicherung nicht in dieses Feld fällt, wird es schwierig – hier muss nachgewiesen werden, dass sie doch, in welcher Form auch immer, ein berufliches Risiko absichert oder nicht. Kann das nicht nachgewiesen werden, so kann man die Versicherung nicht absetzen.

Von der Steuer lassen sich jedoch eine eindeutig zuzuordnende Versicherung absetzen: Hierbei handelt es sich um die Berufshaftpflichtversicherung, die bei einigen Berufen ohnehin Pflicht ist. Hier kann man den vollen Beitrag zur Versicherung absetzen – dieser fällt beim Ausfüllen der Steuererklärung in den Punkt Werbungskosten.

Ein Problem stellen Versicherungen dar, die sowohl gegen berufliche als auch gegen private Risiken schützen. Diese wären die Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung und auch die Berufs- und Privathaftpflichtversicherung. Das Finanzamt nimmt per se an, dass diese zu jeweils gleichen Teilen sowohl für das berufliche als auch für das private Risiko entfallen – somit können nur 50 % der Beiträge geltend gemacht werden.

Damit man die Beiträge bei diesen Versicherungen höher von der Steuer absetzen kann, muss seitens des Versicherungsträgers bescheinigt werden, dass z. B. der berufliche Anteil an dieser Versicherung wesentlich höher ausfällt und wie hoch der tatsächliche Beitrag für den beruflichen Anteil ist.

Wie auch bei anderen Leistungen, die man von der Steuer absetzen kann, so gilt auch bei Versicherungen, dass hier auch weitere Versicherungen, die mit der Berufsausübung oder der Selbständigkeit in Zusammenhang stehen, von der Steuer abgesetzt werden können. Falls z. B. das berufliche Gepäck mit einer Reisegepäckversicherung versichert wird, so kann man auch diese Kosten für die Versicherung absetzen.

Wer nicht nur freiberuflich tätig ist (oder selbständig) und hauptberuflich einer Beschäftigung bei einem Arbeitgeber nachgeht muss beachten, dass die jeweiligen Versicherungen dem entsprechendem Aufgabenfeld zuzuordnen sind und nicht doppelt von der Steuer abgesetzt werden können.

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