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Einkommensteuer: Altersvorsorge absetzen

Von der Einkommensteuer kann man nicht nur Aufwendungen für Versicherungen, Handwerker, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Telefon und Internet absetzen, sondern auch Aufwendungen für die Vorsorge können abgesetzt werden.

Diese müssen seit 2009 aber gesondert in der Anlage Vorsorgeaufwand der Einkommensteuererklärung aufgeführt werden und nicht wie bisher auf dem Mantelbogen. Was man beim Vorsorgeaufwand absetzen kann umfasst die Ausgaben, die man für die Altersvorsorge aufwenden muss, z. B. falls man eine Riester Rente abgeschlossen hat, aber auch die Aufwendungen für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Aber nicht nur Beiträge zur Altersvorsorge können als Vorsorgeaufwand abgesetzt werden – auch die Beiträge zur Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung und Krankenversicherung können in der Anlage Vorsorgeaufwand steuerlich geltend gemacht werden, denn auch die Vorsorge gegen Schäden, Berufsunfähigkeit und Krankheit fallen unter diesen Punkt.

Wer die Altersvorsorge absetzen möchte hat jedoch nicht nur den Vorteil, diese Kosten steuermindernd geltend zu machen, sondern wird im Fall der Riester Rente auch mit weiteren Zulagen, die bis zu 300 Euro pro Jahr und Person betragen können, vom Staat für die Nutzung der privaten Altersvorsorge belohnt.

Auch die Rürup Rente / Basisrente und die hierfür angefallen Beiträge kann man als Altersvorsorge absetzen: Diese fällt in der Steuererklärung unter den Punkt Sonderausgaben. Bis 2009 können sämtliche Beiträge, die in die Rürup Rente einbezahlt wurden zu 68 % geltend gemacht werden. Wer jedoch in den vollen Genuss aller Steuervorteile bei der Rürup Rente kommen möchte, sollte darauf achten, dass hier eine Höchstgrenze von 20.000 Euro gilt. Überschreitet man diese, kann es steuerlich nachteilig sein.

Um die Riester Rente in der Anlage Vorsorgeaufwand als Altersvorsorge absetzen zu können braucht es keinen großen Aufwand. Die genauen Angaben hierzu müssen in der Anlage Vorsorgeaufwand in den Zeilen 37 bis 55 gemacht werden.

Wichtig ist, dass mit der Steuererklärung auch die Bescheinigung nach § 10 EStG mit eingereicht werden muss. Mit dieser weist der jeweilige Anbieter einer Riester Rente genau aus, welche Beiträge für die private Altersvorsorge angefallen sind und einbezahlt wurden. Anschließend ermittelt das Finanzamt, ob der Steuerpflichtige steuerlich günstiger mit den möglichen Zulagen oder dem Steuervorteil fahren würde.

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