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Zertifizierung der Altersvorsorge

Die Zeiten, in denen mit einer sicheren Altersrente gerechnet werden kann, mit der man auch einen schönen Ruhestand gestalten kann, sind angesichts der demographischen Entwicklung für die Generationen der zukünftigen Rentner bald vorbei. Die private Altersvorsorge ist deswegen leider keine echte Kann, sondern zunehmend eine Muss Option, um ein entsprechendes Auskommen im Rentenalter sicherzustellen.

Dabei kann man sogar staatliche Zuschüsse in Anspruch nehmen, da auch der Staat die Notwendigkeit einer verstärkten privaten Vorsorge erkannt hat und diese mit einer Zulage oder einem Sonderausgabenabzug, der bei der Bemessung der Steuer berücksichtigt werden kann.

Aber: Der Staat fördert nur Riester Renten und andere Arten der privaten Altersvorsorge, wenn diese eine staatliche Zertifizierung vom Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen erhalten haben, ansonsten ist man von der staatlichen Förderung ausgeschlossen.

Wichtig: Die staatliche Zertifizierung der Altersvorsorge heißt nicht, dass diese gut, gewinnbringend / rentabel oder sicher ist – es wird lediglich zertifiziert, dass diese Anlageform die seitens des Staates verlangten Förderkriterien erfüllt. Man sollte sich dem stets bewusst sein, da von vielen Anbietern gern der Eindruck erweckt wird, dass die angebotene private Altersvorsorge auch vom Staat als top eingestuft wird.

Generell erfolgt immer dann eine Zertifizierung der Altersvorsorge durch das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen, wenn:
– die Anlage nicht andersweitig, z. B. beliehen, werden kann,
– die Anlage erst nach dem 60. Lebensjahr ausbezahlt wird,
– der Nominalwert des angelegten Kapitals gesichert ist,
und die Auszahlung der Anlage in Form einer monatlichen Leibrente erfolgt, die lebenslang gleich hoch bleibt oder steigt.

Es spricht aus Sicht des Bundesaufsichtsamts für Versicherung für die Zertifizierung der Altersvorsorge nichts dagegen, wenn diese auch mit einer Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente verbunden ist.

Da alle Anbieter einer Riester Rente auch Abschlusskosten und Vertriebskosten auf den Kunden umlegen, müssen diese auf die gesamte Laufzeit, mindestens aber über 10 Jahre, verteilt sein. Über diese anfallenden Abschlusskosten und Vertriebskosten, sowie über zuzügliche Verwaltungskosten muss jährlich seitens des Anbieteres genauso informiert werden, wie über die bisher einbezahlten Beträge und das bisher damit gebildete Kapital.

Zusätzlich ist für die Zertifizierung der Altersvorsorge zwingend erforderlich, dass der Vertrag während der Ansparphase, z. B. bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsschwäche, ruhen gelassen werden kann und zum Ende eines Jahres mit einer Dreimonatsfrist, also spätestens bis Ende September, gekündigt werden kann und das gebildete Kapital auf einen anderen Vertrag übertragen werden kann.

Die staatliche Zertifizierung der Altersvorsorge ist auch davon abhängig, falls man die Altersvorsorge zur Finanzierungen von Wohneigentum, welches nicht zur Vermietung gedacht ist, nutzen möchte. Auch hier muss eine Kündigung mit derselben Kündigungsfrist vor Jahresende möglich sein.

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