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Einkommensteuer sparen: Anrechnungsmethode

Um bei der Einkommensteuer die Doppelbesteuerung zu vermeiden und die Steuerlast für den Steuerzahler zu senken, kann nehmen dem Abzugsverfahren auch die Anrechnungsmethode genutzt werden. Die Anrechnungsmethode mindert die in Deutschland möglicherweise zu zahlende Steuer.

Alle Einnahmen und Einkommen aus dem Ausland, die auch im Inland steuerpflichtig sind, z. B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge, können auch in Deutschland besteuert werden, unabhängig davon, ob man im Quellenland (dem Land der Entstehung) bereits eine Steuer entrichten musste oder nicht.

Sollte bereits im Quellenland eine Steuer erhoben worden sein, so kann diese bei der Steuererklärung mittels der Anrechnungsmethode oder der Abzugsmethode angerechnet werden. Wichtig ist, dass die im Ausland bereits angefallene Steuer ihrem Wesen nach der deutschen Steuer entspricht, ansonsten wird die im Ausland bereits bezahlte Steuer u. U. nicht anerkannt.

Bei der Einkommensteuer bewirkt die Anrechnungsmethode, dass die Steuerlast sinkt – die bereits bezahlte Steuer wird von der in Deutschland zusätzlich zu entrichtenden Steuer abgezogen.

Falls im Ausland mehr Steuern bezahlt wurden, als in Deutschland zu bezahlen wären, so gilt eine Begrenzung der Abziehbarkeit. Es kann bei der Anrechnungsmethode nicht mehr abgezogen werden, als in Deutschland zu bezahlen wären. Sollte der Sonderfall eintreten, dass nur im Ausland eine Steuer anfällt, jedoch nicht im Inland, so kann bei der Anrechnungsmethode nichts geltend gemacht werden.

Beispiele: Franz hat Einkünfte von 2.500 Euro aus dem Ausland – im Ausland ist hierfür bereits eine Steuer von 400 Euro angefallen. Sollte die:

– deutsche Steuer höher sein, so kann mittels der Anrechnungsmethode der Betrag von 400 Euro von dieser abgezogen werden. Müsste man in Deutschland normalerweise 500 Euro auf dieses Einkommen bezahlen, so muss Franz nur noch 100 Euro in Deutschland bezahlen.

– deutsche Steuer niedriger sein, so kann Franz mittels der Anrechnungsmethode nur das anrechnen lassen, was bis zu dieser Grenze anfallen würde. Müsste er in Deutschland z. B. nur 300 Euro zahlen, so kann er von den 400 Euro Steuern aus dem Ausland maximal 300 anrechnen lassen und muss keine Steuern zahlen.

– deutsche Steuer entfallen, so muss Franz auch keine Steuer bezahlen. Die Steuer im Ausland kann er somit auch nicht anrechnen lassen.

Je nachdem kann sich eher die Anrechnungsmethode oder das Abzugsverfahren eher lohnen siehe: Einkommensteuer sparen: Abzugsverfahren oder Anrechnungsmethode?.