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Übersicht Werbungskosten: Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer kann man um das zu versteuernde Einkommen am Ende eines Jahres zu mindern eine Vielzahl an Werbungskosten steuerlich geltend machen – wichtig ist, dass man ein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, eben als Arbeitnehmer, bezieht, damit man diese in Anspruch nehmen kann.

Zu den typischen Werbungskosten zählen sowohl die Fahrten zur Arbeitsstätte, sofern diese regelmäßig erfolgen. Hier kann mittels der Pendlerpauschale / Entfernungspauschale jeder gefahrene Kilometer mit mindestens 30 Cent abgesetzt werden, wenn der eigene PKW benutzt wird bzw. noch mehr, wenn die öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden.

Falls eine Dienstreise beruflich notwendig ist, können auch diese Kosten als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Das gleiche gilt für Fahrkosten im Rahmen einer Einsatzwechseltätigkeit sowie für notwendige Übernachtungen und Verpflegungsmehraufwendungen, siehe: Verpflegungsmehraufwand von der Steuer absetzen.

Auch Kosten für Arbeitsmittel, z. B. Schreibmaterial oder einen PC, sofern diese beruflich bedingt benötigt werden – falls noch Arbeit von zuhause erledigt oder die Steuererklärung angefertigt werden muss – kann man als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Vorsicht: Sollten die Kosten für Arbeitsmittel über 410 Euro netto betragen, so können diese nicht sofort von der Steuer abgezogen, sondern müssen jährlich abgeschrieben werden.

Das häusliche Arbeitszimmer kann ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden, sofern es sich um einen eigenen Raum handelt und vom Arbeitgeber kein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Auch alle Kosten, z. B. für Renovierung, Versicherung, Heizung, Einrichtung usw., kann man als Werbungskosten von der Steuer absetzen, siehe ausführlich: Häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen

Die Kosten für die Arbeitskleidung kann man ebenfalls von der Steuer als Werbungskosten absetzen, siehe ausführlich: Arbeitskleidung von der Steuer absetzen

Wer auf der Suche nach einer neuen Arbeit oder arbeitssuchend ist, der kann die Kosten für die Bewerbung von der Steuer als Werbungskosten absetzen. Hier ist nicht nur das Absetzen der eigentlichen schriftlichen Bewerbung möglich, sondern auch die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch oder Kosten für eine ggfs. notwendige Übernachtung, siehe ausführlich: Bewerbung von der Steuer absetzen

Wer berufsbedingt Kosten für eine Fortbildung oder Weiterbildung hat, kann diese ebenfalls von der Steuer als Werbungskosten absetzen, siehe: Fortbildung / Weiterbildung von der Steuer absetzen

Fachliteratur, die berufsbedingt notwendig sind, kann man genauso als Werbungskosten von der Steuer absetzen wie die Beiträge zu Berufsverbänden oder die Kontoführungsgebühren, falls diese anfallen sollten.

Wichtig: Wer seinen Arbeitsweg durch einen Umzug um mindestens eine Stunde verkürzt, der kann auch sämtliche Kosten für einen Umzug als Werbungskosten von der Steuer absetzen – angefangen bei den Kosten für Wohnungsbesichtigungen, Telefonate, mögliche Übernachtungskosten vor Ort im Rahmen der Besichtigung, sowie für den Umzug an sich und alle danach noch anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit dem Umzug stehen, siehe: Umzug von der Steuer absetzen.