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Steuer auf das Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld gehört zu den so genannten steuerfreien Leistungen, die an sich zwar steuerfrei sind, aber trotzdem mit dem Progressionsvorbehalt einer indirekten Steuer unterliegen, da durch sie der Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen erhöht wird.

Das Arbeitslosengeld beträgt bei Arbeitslosen stets 60 % des bisherigen Nettogehalts, 67 % des bisherigen Nettogehalts bei Arbeitslosen mit Kindern, und wird maximal 24 Monate gezahlt. Um das Arbeitslosengeld 1 erhalten zu können, muss man mindestens 12 Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 richtet sich nach sowohl nach der Beschäftigungsdauer als auch nach dem Alter des Antragstellers. Unter 50 Jährige erhalten maximal 12 Monate Arbeitslosengeld 1, mindestens 6 Monate bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von mindestens 12 Monaten. Pro 4 Monate über dieser Mindestgrenze wird der Bezug von Arbeitslosengeld 1 um 2 Monate verlängert.

Bei über 50jährigen, die mehr als 30 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt waren, verlängert sich die Bezugsdauer auf mindesten 15 Monate, bei über 55jährigen bei einer Beschäftigung von mehr als 36 Monaten auf 18 Monate und bei über 58jährigen bei einer Beschäftigungsdauer von mindesten 48 Monaten auf 24 Monate.

Das Arbeitslosengeld 1 ist grundsätzlich steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass das Arbeitslosengeld 1 nicht direkt besteuert werden kann, aber andere Einkommen zusätzlich zum Arbeitslosengeld 1 einer höheren Versteuerung unterliegen. Hierbei wird das steuerpflichtige Einkommen mit den Bezügen aus dem Arbeitslosengeld 1 addiert und der Steuersatz auf dieses Einkommen ermittelt. Dieser wird nur auf das zu versteuernde Einkommen angewendet, nicht jedoch auf das Gesamteinkommen.

An einem Beispiel: Fritz ist alleinstehend, 48 Jahre alt und verdiente bisher 3.000 Euro pro Monat. Er war seit über 20 Jahren in einer Firma tätig und wurde zum 1. Juli des Jahres gekündigt. Fritz hat somit für die ersten 6 Monate ein steuerpflichtiges Einkommen von insgesamt 18.000 Euro (3.000 Euro x 6 Monate) und erhält für die restlichen 6 Monate Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 10.800 Euro (60 % von 3.000 Euro x 6 Monate).

Die Steuer auf das Arbeitslosengeld wird wie folgt ermittelt: Die beiden Einkommen werden addiert, also 28.800 Euro, und auf dieses Einkommen wird der Steuersatz ermittelt. Dieser beträgt 18,23 %. Dieser Steuersatz wird nun auf das zu versteuernde Einkommen von 18.000 Euro angewendet – Fritz muss 5.250 Euro Steuern auf dieses zahlen.

Normalerweise müsste Fritz auf ein Einkommen von 18.000 Euro nur einen Satz von 12,06 % zahlen und somit 2.170,00 Euro – die Steuer auf das eigentlich steuerfreie Arbeitslosengeld von 10.800 Euro beträgt somit aufgrund des Progressionsvorbehalts 3.080 Euro.