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Steuern sparen mit Au Pair

Einem Au Pair aus dem Ausland einen Aufenthalt als Gasteltern in Deutschland zu ermöglichen ist nicht nur persönlich reizvoll, da nicht nur das Au Pair die Kultur des Gastlandes kennenlernt, sondern auch die Eltern die Kultur des Au Pairs kennenlernen, durch ein Au-pair oft die Möglichkeit der Berufstätigkeit beider Elternteile gewährt werden kann durch eine mögliche Erleichterung im Haushalt und eine zusätzliche Kraft bei der Kinderbetreuung, sondern hat auch steuerliche Vorteile.

Nach wie vor ist ein Au Pair nicht billig, auch wenn viele ein Au Pair als billige Arbeitskraft missverstehen, denn das Au Pair hat sowohl Anspruch auf mindestens 260 Euro Taschengeld pro Monat und eine Krankenversicherung / Unfallversicherung, sowie natürlich freie Kost und Logis und auch die Stellung weiterer Kosten, z. B. Monatsfahrkarten für die Anreise oder Abreise zu einer Sprachschule – die Kosten für ein Au Pair können so schnell auf über 400 – 500 Euro (und mehr) pro Monat anwachsen.

Kosten für ein Au Pair von der Steuer absetzen

Grundsätzlich kann man die Kosten für ein Au Pair von der Steuer absetzen – und zwar entweder in Form der Kinderbetreuungskosten oder als haushaltsnahe Dienstleistung. Beides hat seine Tücken, denn die absetzbaren Kosten für eine haushaltsnahe Dienstleistungen sind auf 4.000 Euro pro Jahr, ebenso die Kosten für die Kinderbetreuung als Werbungskosten bei Berufstätigen.

Die Tücke steckt hierbei im Detail: Denn bei den haushaltsnahen Dienstleistungen können nur 20 % der Lohnkosten geltend gemacht werden – bei Lohnkosten von 500 Euro pro Monat, die z. B. in Form des Taschengelds und der Fahrkarten gezahlt werden, kann man somit nur 100 Euro pro Monat und 1.200 Euro pro Jahr an Kosten für das Au Pair von der Steuer absetzen.

Gleichzeitig fließen auch andere Ausgaben in die haushaltsnahen Dienstleistungen ein – wer beispielsweise für eine Hausfrau und / oder Gärtner Lohnkosten von 16.000 Euro im Jahr hat, kann dann (bei Fortführung des obigen Beispiels) statt 3.200 Euro (20 % Lohnkosten) nur 2.800 Euro aufgrund des Erreichens des Höchstbetrages von der Steuer absetzen.

Bei den Kinderbetreuungskosten kann man zwar 2/3 der Kosten, bei Lohnkosten von 500 Euro pro Monat also rund 333 Euro bzw. 3.996 Euro pro Jahr (und damit knapp unter dem Höchstbetrag), absetzen, jedoch gilt bei den Kinderbetreuungskosten, dass nur die Betreuungskosten für Kinder bis zum 14. Lebensjahr anerkannt werden und auch nur dann, wenn beide Elternteile berufstätig sind oder ein alleinerziehender Elternteil.

Wichtig: Anerkannt werden nur Kosten, welche überwiesen werden! Sollten man z. B. das Taschengeld (einer der größten Kostenpunkte) an das Au-pair bar ausbezahlen, so wird dies nicht vom Finanzamt anerkannt. Man sollte deswegen im Vorfeld darauf bestehen, dass ein Konto im Inland eingerichtet wird, was heute online oder mittels einer Prepaid Kreditkarte schnell, problemlos und kostenlos möglich ist.

Steuern sparen mit Au Pair

Das Finanzamt geht prinzipiell davon aus, dass eine Mithilfe im Haushalt und die Kinderbetreuung zu jeweils gleichen Teilen erfolgt – die Mithilfe im Haushalt zählt dann zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, die Kinderbetreuung zu den Betreuungskosten. Umgehen kann man diese Einstufung – die oft realitätsfern ist, da der Betreuungsanteil oft überwiegt – recht einfach, indem vertraglich bereits festgehalten wird, zu welchen Teilen die Arbeit erfolgt, beispielsweise dass die Kinderbetreuung zu 90 % und die Mithilfe im Haushalt zu 10 % erfolgt.

Fehlt diese Festlegung / Aufteilung, so muss man sich auf das Rechenspiel des Finanzamts einlassen, bei dem man fast immer deutlich schlechter abschneidet, vor allem bei einem hohen Einkommen. Denn hier gilt: Je höher das Einkommen, desto höher sollte der Anteil für die Kinderbetreuung ausfallen um eine maximale Steuerersparnis zu haben. Vor allem wenn für Arbeiten im Haushalt ohnehin eine Putzhilfe oder eine Haushaltshilfe beschäftigt wird, kann der Anteil der haushaltsnahen Dienstleistung deutlich minimiert werden.

Ein „auf Null setzen“ bietet sich trotzdem nicht an, da selbst einfache Handgriffe wie das Decken des Abendbrottisches oder das Einräumen der Spülmaschine vom Fiskus als Hilfe im Haushalt gewertet werden kann, auch wenn dies für Familienmitglieder eine übliche Pflicht ist. Ein Au Pair ist aus steuerlicher Sicht eben kein Mitglied der Familie, sondern eine Arbeitskraft.

Rechenbeispiel

Wie stark sich die steuerliche Aufteilung rechnen kann, möchten wir an folgendem Beispiel vereinfacht verdeutlichen: Ein Au Pair würde Gesamtkosten von 6.000 Euro im Jahr (Taschengeld, Fahrkarten, Versicherung usw.) verursachen – beide Elternteile sind berufstätig und haben 2 gemeinsame Kinder im Alter von 11 und 13 Jahren.

Ohne Regelung im Vertrag werden 2.000 Euro von 3.000 Euro (2/3) bei den Betreuungskosten berücksichtigt und 600 Euro von 3.000 Euro bei den Kosten für eine haushaltsnahe Dienstleistung – insgesamt somit nur 2.600 Euro.

Mit Regelung im Vertrag, beispielsweise 90 % Kinderbetreuung / 10 % Haushaltshilfe, kann man jedoch 3.684 Euro an Kosten für das Au Pair von der Steuer absetzen, da hier 5.400 Euro an Kosten für die Kinderbetreuung entstehen, von denen 3.564 Euro (2/3) bei der Steuer anerkannt werden sowie 600 an Kosten für eine Haushaltshilfe, von denen 120 Euro (20 %) angerechnet werden.

Weitere Tipps, vor allem hinsichtlich der Kalkulation der möglichen gesamten absetzbaren Kosten: Kosten für ein Au Pair von der Steuer absetzen.

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