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Auswandern und im Ausland Steuern sparen vereinfacht

Wer aus Deutschland auswandern möchte, um im Ausland Steuern zu sparen oder aus anderen Gründen auswandern will, der hatte bislang stark mit der Wegzugsbesteuerung zu kämpfen, die Kapitalvermögen in Deutschland einer Wegzugsteuer unterwarf, die oft in einem so hohen Umfang ausfiel, dass dieses (anteilig) verkauft werden musste, um überhaupt diese Steuer zahlen zu können.

Betroffen davon sind sogenannte wesentliche Beteiligungen an einem Unternehmen in Deutschland – und während dies vor längerer Zeit noch mehr als 25 % waren, so liegt heute bereits eine wesentliche Beteiligung an einem Unternehmen ab einem Anteil von einem Prozent vor. Früher sollten damit vor allem Unternehmer „abgestraft“ werden, die mit einem Unternehmen in Deutschland Gewinne erzeugen, aber ihr Einkommen günstiger im Ausland versteuern lassen wollten.

Durch die Absenkung des Satzes von 25 % auf 1 % sind von der Wegzugsteuer jedoch auch zunehmend Kapitalanleger betroffen, da gerade bei größeren Aktienanteilen bei kleineren Unternehmen sehr schnell eine Beteiligung von einem Prozent erreicht sein kann.

Kritisch ist das insofern, da die Wegzugssteuer eine Steuer ist, die auf den theoretischen Verkauf dieser Anteile erhoben wird, das heißt: Besitzt man wesentliche Beteiligungen an einem deutschen Unternehmen, so wird bei einem Wegzug der Verkauf – auch wenn dieser tatsächlich nicht stattfindet – der Anteile angenommen und dieser Verkauf besteuert. Je nach angelegtem Kapital kann hierbei eine sehr hohe Wegzugssteuer entstehen, die sogar einen nicht geplanten Verkauf von wesentlichen Beteiligungen verlangt, nur um die Steuer zahlen zu können.

Diese Regelung wurde nun auf Druck der EU teilweise gekippt – teilweise, denn die Wegzugssteuer wird nach wie vor festgesetzt und erhoben, sie kann jetzt jedoch auf Antrag gestundet werden. Ob diese Stundung der Wegzugssteuer jedoch vom Finanzamt genehmigt wird hängt davon ab, in welches Land man gerne auswandern möchte. Gerade bei einem Umzug in eine Steueroase oder ein sogenanntes Steuerfluchtland ist das Finanzamt oft mehr als skeptisch.

Ein typischer Fall hierfür wäre die Schweiz, deren günstige Regelungen dem deutschen Finanzamt ohnehin schon ein Dorn bei in Deutschland lebenden Steuerzahlern im Auge sind – geschweige denn, falls man dahin auswandern möchte. Möchte man beispielsweise in die Schweiz auswandern um Steuern zu sparen, so unterliegen trotz des Umzugs Einkünfte aus Deutschland sowie Vermögen in Deutschland 6 Jahre (5 „Wegzugsjahre“ + Auswanderungsjahr) lang der unbeschränkten Besteuerung, auch wenn man, aufgrund des Wohnsitzes, in der Schweiz steuerpflichtig ist.

Ein weiteres Risiko bei einer solchen Steuerflucht ist die sogenannte überdachende Besteuerung – das heißt: Auch wenn man in einem Niedrigsteuerland wie der Schweiz wohnen sollte, so sind Einnahmen und Vermögen auch weiterhin in Deutschland steuerpflichtig, wenn dort eine Zweitwohnung besteht. Wer also in die Schweiz auswandern möchte um Steuern zu sparen muss bedenken, dass ein Wohnsitzwechsel vollständig erfolgen muss.

Vorsicht: Oft denkt man, dass man der überdachenden Besteuerung und der Wegzugssteuer einfach dadurch entgehen kann, indem man vorher einfach in ein Land auswandert, welches nicht als Niedrigsteuerland eingestuft wird und die Auswanderung somit als Steuerflucht – aber: Es gilt, dass auch 5 – 10 Jahre nach einem Wegzug trotzdem noch eine Wegzugsteuer erhoben werden kann, wenn man innerhalb dieses Zeitraums anschließend in ein Niedrigsteuerland auswandern sollte!