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Steuern sparen mit Beamtendarlehen?

Ein Beamtendarlehen gehört zu den exklusiven Vergünstigungen, die Banken nur Beamten, auch auf Probe, und auch Angestellten im öffentlichen Dienst gewähren, denn ein Beamtendarlehen ist nicht nur zinsgünstiger als ein Darlehen für andere Berufsgruppen und Beschäftigte, sondern kann auch noch mit einer besonderen Form des Darlehens abgesichert werden.

Denn: Das Beamtendarlehen muss in der Regel nicht direkt abbezahlt werden, sondern die Tilgung wird bis zum Ende der Laufzeit gestundet, gezahlt werden muss nur der Zins für das Darlehen – die Forderung an sich wird mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung abgesichert, in die zeitgleich einbezahlt wird, statt mit den Raten den Kredit zu tilgen.

Ziel dieses Modells ist, dass am Ende der Laufzeit der nicht getilgte Kredit mit der Auszahlung der Kapitallebensversicherung auf einen Schlag abbezahlt werden kann, und zusätzlich einen möglichen Gewinn zu erzielen, wenn die Lebensversicherung aufgrund einer guten Anlagestrategie am Ende der Laufzeit mehr Kapital auszahlen kann, als vereinbart wurde – im Idealfall verbleibt so nach der Abzahlung der ursprünglichen Kreditsumme noch ein großer Teil des ausgezahlten Kapitals.

Das Beamtendarlehen wird aufgrund seiner Besonderheiten oft als Möglichkeit dargestellt, mit dieser Art Kredit vermehrt Steuern sparen kann, vor allem wenn damit Wohneigentum mit Vermietung aufgebaut oder angeschafft werden soll – dies ist jedoch mit einigen Makeln behaftet.

Steuern sparen mit einem Beamtendarlehen kann man vor allem aufgrund der Besonderheit, dass man bei einer Finanzierung von Immobilien, die anschließend vermietet werden, nicht die Tilgungsrate an sich von der Steuer absetzen kann, sondern nur die Kreditkosten.

Dadurch, dass eine asynchrone Rückzahlung bei einem Beamtendarlehen nicht erfolgt (anfangs niedriger Tilgungsanteil, hoher Zinsanteil), da der Kredit erst am Ende der Laufzeit getilgt wird und nicht laufend, und die Zinslast damit gleichbleibend hoch bleibt, lässt sich so zwar mehr von der Steuer absetzen, aber es geht auch der Steuervorteil der 50 % Besteuerung bei Kapitallebensversicherungen mit einer Laufzeit von 12 Jahren und mit einer Ausschüttung nach dem 60. Lebensjahr verloren.

Das heißt in der Praxis, dass ein Beamtendarlehen letztendlich zum Vermögensaufbau von vermieteten Immobilien gut durchdacht werden muss – lohnend ist das nur dann, wenn die laufende Steuerersparnis durch die höhere Zinsbelastung den dann wegfallenden Steuervorteil der hälftigen Besteuerung der Erträge (unter oben genannten Voraussetzungen) übersteigt.

Wichtig: Dies gilt nicht, wenn mit einem Beamtendarlehen selbstgenutztes Wohneigentum aufgebaut werden soll – in diesem Fall bleibt der Steuervorteil (nur 50 % der Steuer) bei einer Laufzeit von 12 Jahren und Ausschüttung nach dem 60. Lebensjahr erhalten, jedoch kann man in diesem Fall die Zinslast nicht in Form der Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Das gleiche gilt, wenn durch ein Beamtendarlehen ein Darlehen mit einer Lebensversicherung abgesichert werden sollte, aber dem Darlehen keine Forderung gegenübersteht, beispielsweise eine Immobilie – in diesem Fall wäre die Anschaffung oder Herstellung einer Immobilie, auch wenn diese vermietet werden sollte, lohnend, jedoch ist hierbei einiges zu beachten, siehe auch: