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Die Steuer Identifikationsnummer beantragen

Das deutsche Steuersystem ist teuer und oft unnötig kompliziert – ein Versuch, es zu verschlanken und kostengünstiger zu gestalten, ist die Einführung der Steuer Identifikationsnummer, kurz IdNr. Jeder Bürger erhält diese Identifikationsnummer aus Steuergründen, damit nimmt sich Deutschland ein Beispiel an vielen anderen europäischen Nachbarländern.

Die Steuer Identifikationsnummer bleibt ein ganzes Leben lang gültig, sie ändert sich weder bei Heirat, noch bei Umzug. Gelöscht wird die IdNr erst dann, wenn sie die Behörden tatsächlich nicht mehr benötigen, maximal wird sie jedoch bis zu 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen gelöscht. Die Steueridentifikationsnummer hat elf Stellen und beinhaltet keine verschlüsselten oder offenen Informationen über das zuständige Finanzamt oder den Bürger selbst.

Wo finde ich die Identifikationsnummer?

Wo findet man die Steuer Identifikationsnummer? Normalerweise ist sie auf dem zuletzt erhaltenen Einkommensteuerbescheid nachzulesen, ebenso jedoch auf der Lohnsteuerkarte, die sich bei Arbeitnehmern beim Arbeitgeber befindet, oder auch auf der Lohnsteuerbescheinigung. Wer seine Steuer Identifikationsnummer auf den aufgelisteten Unterlagen nicht finden kann, sollte sich an das Bundeszentralamt für Steuern wenden und sie sich ein weiteres Mal zusenden bzw. mitteilen lassen. Das funktioniert auch über ein online Eingabeformular unkompliziert möglich.

Wer seine Steuer Identifikationsnummer mitteilen soll, zum Beispiel gegenüber der Krankenkasse oder der Rentenkasse, diese aber nicht nennen kann, sollte angeben, dass die Steuer Identifikationsnummer nicht bekannt ist, denn die Rentenkasse sowie andere Stellen haben dann die gesetzliche Pflicht, die IdNr direkt beim Bundeszentralamt für Steuern zu erfragen, für Anbieter von Rürupp- und Riesterprodukten besteht seit Mai 2010 das MAV.

Wer gibt meine Identifikationsnummer weiter?

Konkret sind Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, Anbieter von Rürup- und Riesterprodukten, Krankenkassen und Rentenversicherungsträger gesetzlich dazu verpflichtet, die Steuer Identifikationsnummer an das Finanzamt zu übermitteln, damit Daten zur Kranken-, Alters- und Pflegevorsorge bzw. Vorsorgeaufwendungen, sowie Leistungen aus den Alterssicherungssystemen unkompliziert mitgeteilt und zugeordnet werden können. Diese gesetzliche Regelung trifft auch dann zu, wenn der Empfänger der Leistungen seinen ständigen Wohnsitz im Ausland hat.

Übrigens gibt es durchaus die Möglichkeit, der Zuteilung und auch Benutzung der Steuer Identifikationsnummer zu widersprechen – einen Musterbrief, der genutzt werden kann, stellt die Humanistische Union zum Download bereit.