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Einkommensteuer: Falscher Bescheid

Auch im Finanzamt arbeiten entgegen einer weitläufigen Meinung nur Menschen und auch diese können Fehler machen, z. B. wenn Steuerbescheide falsch erstellt und verschickt werden und man auf einmal mit Unsummen konfrontiert ist, die der tatsächlichen Steuerlast nicht einmal ansatzweise entsprechen.

So wurden schon Steuerbescheide an Kleinselbständige oder kleine Unternehmen in Höhe von über 100 Millionen Euro und mehr verschickt und natürlich im gleichen Schreiben auch gleich die Einkommensteuervorauszahlung für das nächste Jahr festgesetzt, die natürlich ähnlich angemessen ausgefallen ist. Nach dem ersten Schock sollte schnell klar werden, dass es sich dabei nur um einen Fehler handeln kann und man mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen.

Dieses kann den Steuerbescheid dann wieder korrigieren und den berichtigten Einkommensteuerbescheid zusenden. Bei so eklatanten Fehlern mit Summen, die nie und nimmer richtig sein können und jeder Grundlage entbehren sollte man grundsätzlich das Finanzamt erst einmal selbst darauf hinweisen, auch wenn man sonst für die Kommunikation mit dem Finanzamt einen Steuerberater nutzt und dieser sich mit so etwas beschäftigt und auch ggfs. Einspruch einlegt.

Denn: Ein Steuerberater macht seine Gebühren und Rechnung auch am Steuervolumen fest. Bei einem Einkommensteuerbescheid von über 100 Millionen kann die Gebührenrechnung des Steuerberaters auch schnell um die 100.000 Euro betragen. Eigentlich kann man in diesem Fall für Fehler des Finanzamtes auch verlangen, dass dieses für die dadurch entstandenen Kosten aufkommt.

Das sehen aber das Finanzamt und die Gerichte anders: Das ist zwar sonst richtig, aber gerade bei eklatanten Fehlern, die auch auf den ersten Blick als solche zu erkennen sind, gilt dies nicht, da bei offensichtlichen Fehlern, die auch Laien förmlich entgegenspringen, wie etwa einer völlig überzogenen Forderung des Finanzamts, die Hilfe eines Fachmanns nicht erforderlich ist. Damit kann diese auch nicht geltend gemacht werden, wenn bereits ein einfaches Nachfragen beim Finanzamt diesen Fehler hätte aufklären können.

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