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Finanzamt Betriebsprüfung – Ablauf und Konsequenzen

Eine Betriebsprüfung bzw. Steuerprüfung, die vom Finanzamt ausgeht, wird von Steuerzahlern in aller Regel gefürchtet. Betroffen davon sind allerdings nur Selbständige, denn bei Arbeitnehmern werden die gemachten Angaben, wie etwa bei den Werbungskosten, bis auf den letzten Euro genau geprüft und nur anerkannt, wenn die jeweiligen belege glaubwürdig und vollständig sind.

Betriebsprüfungen betreffen also zunächst einmal nur Selbständige – und auch nur diejenigen Selbständigen, die einen Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung zugestellt bekommen haben. Fehlt ein solcher Hinweis auf dem Schreiben des Finanzamtes, so ist keine Betriebsprüfung zu erwarten, ist der Satz jedoch vermerkt, so ist eine Betriebsprüfung möglich.

Eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt wird jedoch immer im Vorfeld angekündigt, in aller Regel sogar einige Wochen vorher, und der jeweilige Betriebsprüfer kommt dann zu einem mit dem Steuerzahler vereinbarten Termin in die Wohnung oder das Büro des Geprüften. Gerade die Tatsache, dass der Prüfer zum Steuerzahler nach hause kommt, ist für viele eine beängstigende Vorstellung, hat jedoch den Vorteil, dass etwaige Unklarheiten unmittelbar beseitigt werden können.

Handelt es sich beim Steuerzahler um einen kleinen Selbständigen, so wird in aller Regel nicht nur das letzte Steuerjahr, sondern vielmehr die letzten zwei oder drei Jahre, für die bereits ein Steuerbescheid vorliegt, überprüft. Der Steuerzahler muss im Zuge der Steuerprüfung alle möglichen Belege, die die gemachten Angaben bzw. Zahlen nachweisen, vorlegen können. Zu diesen Belegen gehören beispielsweise Bankbelege, Quittungen, Rechnungen und Verträge.

Sofern die Buchhaltung am Computer gemacht wird, ist dem Mitarbeiter des Finanzamts Zugriff zu gewähren. Werden Fehler bzw. Unstimmigkeiten festgestellt, so kann man diese innerhalb der Schlussbesprechung diskutieren, letztendlich wird dann ein Bescheid seitens des Finanzamts festgestellt. Gegen diesen Bescheid kann der Steuerpflichtige Einspruch einlegen und gegebenenfalls auch klagen. Es ist erlaubt, dass der Steuerberater im Zuge der Betriebsprüfung anwesend ist.

Betriebsprüfungen sind nicht die Regel, sondern eher die Ausnahme: nur alle 4,4 Jahre findet eine Steuerprüfung bei Großbetrieben statt, bei Mittelbetrieben wird durchschnittlich alle 13,7 Jahre geprüft, Kleinbetriebe müssen sich im Schnitt alle 26,2 Jahre eine Betriebsprüfung gefallen lassen, und Kleinstbetriebe nur alle 91,9 Jahre.

Das Finanzamt baut jedoch auch auf Erfahrungswerten auf, denn wenn die jeweilige Steuererklärung stark von anderen Steuererklärungen der Branche oder aber von der Steuererklärung aus dem Vorjahr abweicht, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung gewaltig.

Eine Betriebsprüfung hat immer Konsequenzen, die allerdings unterschiedlich sind: bei einfachen Fehlern findet eine Steuernachzahlung statt, bei leichtfertiger Verkürzung ist ein zusätzliches Bußgeld möglich, bei Steuerhinterziehung wird ein Strafverfahren eingeleitet.

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