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Lohnsteuer: Freigrenze für Betriebsveranstaltungen

Eine Betriebsveranstaltung ist etwas, was man selten verpassen möchte, denn schließlich kommt es nicht allzu häufig vor, dass der Arbeitgeber zu einer Feier einlädt, auf der er sich äußerst freigiebig zeigt. Aber: Was wie eine als großzügige Einladung anmutet, kann anschließend teuer werden – nicht für den Gastgeber, sondern für den Gast.

Betriebsveranstaltung kann steuerpflichtig sein

Denn die Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung kann steuerpflichtig sein – die Einladung und die Teilnahme an einem Betriebsfest ist aus Sicht ein geldwerter Vorteil, der seitens des Arbeitgebers gewährt wird. Das heißt, dass man vom Arbeitgeber etwas geschenkt bekommt, wofür man sonst bezahlen müsste – und das geht in den Augen des Finanzamtes nicht, denn dadurch entstehen dem Empfänger eines solchen geldwerten Vorteils finanzielle Vorteile, da er indirekt spart, da er es nicht selbst bezahlen muss.

Dass man normalerweise vielleicht gar nicht diesen Vorteil in Anspruch nehmen würde, weil man ohne die kostenlose Möglichkeit zur Teilnahme durch den Arbeitgeber überhaupt kein Geld dafür ausgeben würde ist dem Finanzamt egal – es reicht einzig und allein der Umstand, dass z. B. die Teilnahme an einer Feier, sowie das Essen und Trinken bei dieser, normalerweise Geld kostet.

Jedoch gilt für eine Betriebsveranstaltung eine Freigrenze von genau 110 Euro – das heißt, dass die Kosten für die ganze Veranstaltung pro Teilnehmer 110 Euro nicht übersteigen dürfen, wenn man steuerfrei an einem Betriebsfest teilnehmen möchte. Sobald die Kosten jedoch 110,01 Euro und mehr betragen, ist die Teilnahme vom ersten Euro an durch den Teilnehmer zu versteuern.

Jubiläum oder Geburtstage sind auch Veranstaltungen

Davon ausgenommen sind weder ein Jubiläum (z. B. 100 Jahr Feier) oder ein Geburtstag (falls der Chef z. B. seinen 60. mit allen Mitarbeitern feiern möchte) – denn es ist egal, um welchen Anlass es sich handelt oder wie dieser bezeichnet wird, ausreichend ist, dass es sich um eine Betriebsveranstaltung handelt.

Die 110 Euro Grenze kann auch dann problematisch sein, wenn der Wert nicht direkt bewusst ist, z. B. wenn die Firma für alle Mitarbeiter eine Veranstaltung abhält, welche im Schnitt unterhalb dieser Grenze ist, aber zusätzlich besondere Gäste einlädt, denen ein wesentlich teureres Programm geboten wird und so die Gesamtkosten deutlich angehoben werden.

Wann ist Betriebsveranstaltung steuerfrei?

Grundsätzlich gilt, dass eine Betriebsveranstaltung nur dann steuerfrei ist, wenn:
– die Freigrenze von 110 Euro brutto pro Kopf nicht überschritten wird,
– es sich um eine von maximal 2 Betriebsveranstaltungen pro Jahr handelt und
– alle Mitarbeiter ohne Einschränkung an dieser teilnehmen dürfen.

Nur wenn all diese Kriterien erfüllt werden, müssen keine Lohnsteuer und keine Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden. Die 110 Euro brutto Freigrenze gilt auch nicht pro Tag – sollte eine Betriebsfeier beispielsweise auf mehrere Tage ausgelegt sein, so gilt sie trotzdem für die ganze Feier, nicht für jeden einzelnen Tag der Feier.

Keine Begünstigung von Partnern!

Dazu gilt, dass falls Partner, Kinder oder Freunde mitgebracht werden dürfen, diese dem Arbeitnehmer zugeschlagen werden. Liegen die Kosten für das Betriebsfest beispielsweise im Schnitt bei 80 Euro ist die Teilnahme steuerfrei – bringt man jedoch seine Ehefrau oder Partnerin mit, so entsteht ein geldwerter Vorteil von 160 Euro und die Steuerfreiheit entfällt. Jede mitgebrachte Person zählt als zusätzliche Inanspruchnahme dieses Vorteils.