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Bitcoin und Steuern – das gilt es dabei zu beachten

Wie bei Steuern üblich ranken sich um die Kryptowährung ebenfalls viele Mythen. Doch wie verhält es sich mit der Besteuerung der immer beliebter werdenden Kryptowährungen? Dabei ist es erst einmal wichtig, zu wissen, was Bitcoin eigentlich sind. Im Grunde sind diese nichts anderes als eine alternative Währung. Diese ist notenbankunabhängig, digital und zudem anonym. Laut BaFin und BMF kann man im Grunde analog auf die Regelungen zurückgreifen, die bei herkömmlichen Währungen Anwendung finden. Dabei sind dies immaterielle Wirtschaftsgüter, die nicht abnutzbar sind und sie werden als Fremdwährung behandelt. Das gilt ebenfalls für Kryptowährungen, die die besten deutschen Kryptobörsen anbieten.

Wenn es um die Steuern geht, sind in diesem Fall ebenfalls der Anschaffungszeitpunkt sowie der Anschaffungspreis steuerlich ausschlaggebend. So sollte unbedingt darüber Buch geführt werden, wann zu welchem Preis, an welcher Börse, welche Kryptowährung eingekauft wurde. Denn das Finanzamt kann besonders in der Anfangszeit hierzu Fragen haben. So ist es optimal, wenn diese Daten bereits vorliegen. Gleiches gilt später für die Steuerfreiheit. Mit diesem Gedanken im Hintergrund sollten so viele Informationen wie möglich über die Aktivität mit Kryptowährung in Form eines PDF gespeichert werden. Zum einen spart man sich selbst Aufwand und zum anderen, sind nicht alle Beamten bei der Finanzbehörde Experten auf dem Gebiet. Denn das BMF beschäftigt sich erst seit Ende 2016 mit dem Thema.

Wie anfangs erwähnt, ranken sich einige Mythen um die Kryptowährung. Somit ist hier festzuhalten, dass die Kryptowährung nicht auf die Kapitalertragssteuer anzuwenden ist. Auch, wenn sich durchaus bei der Veräußerung für das Kapitalvermögen Erträge ergeben. Würde die gekaufte Kryptowährung hingegen Zinsen erwirtschaften, würde sie in die Kapitalertragssteuer fallen. Dabei gilt hier ebenso wie beim Euro und Dollar auf dem eigenen Girokonto eine analoge Versteuerung. Dafür sollte wie eingangs erwähnt, alles genauestens aufgeschrieben werden. Denn hier gilt grundsätzlich die Einzelbewertung.

Ist die Kryptowährung also steuerpflichtig? Auf diese Frage muss man mit grundsätzlich „Ja“ antworten. Dennoch gibt es Gewinne aus dem Verkauf, die steuerfrei aber auch steuerpflichtig sein können. So ist alles an Kryptowährung steuerpflichtig, welche innerhalb von einem Jahr gekauft und verkauft werden. Hier greift mit § 23 EStG Gleiches wie bei Immobilien. Bei diesem sogenannten Veräußerungsgeschäft wird alles steuerpflichtig, das binnen eines Jahres angeschafft und veräußert wurde. Ebenfalls muss die Freigrenze damit überschritten werden. Diese liegt bei 600 €. Dabei ist nicht alles darüber steuerpflichtig, sondern der gesamte Betrag.

Sind zwischen der Anschaffung und dem Verkauf jedoch mehr als 365 Tage vergangen, hier gilt der Tag des Einkaufs, ist die Kryptowährung steuerfrei. Dem Finanzamt gegenüber ist man um einen Nachweis verpflichtet. Hier greift dann der anfangs erwähnte Tipp, sich alles genau zu notieren. Werden jedoch Zinsen mit der Währung erwirtschaftet, kann sich der Zeitraum bis auf 10 Jahre verlängern. Denn dann wird die Einkunftsquelle als Wirtschaftsgut betrachtet.

Wer hingegen Mining betreibt, fällt aus den genannten Regelungen. Denn als Miner ist man gewerblich tätig und man betreibt dies nachhaltig und selbstständig, mit dem Ziel Gewinne zu erwirtschaften. Ebenfalls nimmt man am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil. So kann gesagt werden, dass die Einkünfte aus Mining grundsätzlich steuerpflichtig sind. Denn es handelt sich nicht um eine private Vermögensverwaltung. Stattdessen sind die erwirtschafteten Einkünfte Gewinne aus dem eigenen Gewerbebetrieb. Insofern kommt hier ebenso eine Gewerbesteuer zum Tragen. Diese ist je nach Gemeinde festgelegt. Ebenso ist man verpflichtet, als Miner, eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Gleichwohl bedeutet das, dass alle Kosten, die in Verbindung mit dem Minen anfallen, steuerlich geltend gemacht werden können. Denn alles was für den Betrieb nötig wird, gilt als Betriebsausgabe. Als Währung bleibt die Kryptowährung zudem von der Umsatzsteuer befreit.

Grundsätzlich ist die Kryptowährung immer populärer und die breite Masse lernt langsam die Vorteile aber auch Nachteile kennen. Erste große Unternehmen lassen sich bereits mit Bitcoin bezahlen. So gibt es in Großbritannien Vermieter, die die Kryptowährung als Bezahlung annehmen. Dennoch können sich die steuerlichen Verhältnisse schnell ändern und sollten immer, von einem Experten überprüft werde.