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Steuern sparen mit Denkmalschutz Immobilie

Nach Wegfall der Eigenheimzulage wird es immer schwieriger, Immobilien als Geldanlage oder Steuersparmodell zu nutzen. Anders sieht es allerdings bei Denkmalschutz-Immobilien aus, sie stellen gewissermaßen eine kleine Steueroase dar, die Steuerpflichtige unter den richtigen Voraussetzungen auch für sich nutzen sollten: bei Baudenkmälern gilt eine höhere steuerliche Abschreibung, und zwar gemäß §§ 7i bzw. 7h EStG.

Stimmen Standort, Bausubstanz und Lage, ist eine Immobilie nach wie vor eine Geldanlage, die dem Besitzer Schutz vor Inflation, Sicherheit und auch Wertzuwachs bieten kann; schwankende Börsenkurse etwa belangen Immobilienbesitzer nicht wirklich. Ein weiteres Plus: es gilt nach wie vor die zehn jährige Spekulationsfrist, die Abgeltungssteuer wird beim Wiederverkauf der Immobilie nicht fällig.

Steuern sparen: Sonderregelungen für Denkmalschutz

Für Häuser, die unter Denkmalschutz oder in Sanierungsgebieten stehen, gelten nun besondere Regelungen, und genau das macht sie steuerlich so interessant: etwaige Kosten für Modernisierungen können in voller Höhe, also zu 100%, auf zwölf Jahre gestreckt, vom Steuerpflichtigen abgeschrieben werden. Für die ersten acht Jahre sind das 9%, für die nächsten vier Jahre 7%.

Auch Anschaffungskosten, die die Altbausubstanz betreffen, kann der Besitzer der Immobilie steuerlich geltend machen, und zwar für eine Dauer über 40 Jahre lang mit 2,5%, sofern das Gebäude vor 1924 errichtet wurde. Wurde das Gebäude erst nach 1924, also ab 1925 erbaut, kann man fünfzig Jahre lang 2% der Anschaffungskosten abschreiben. Nicht steuerwirksam sind bei dieser Regelung übrigens Grundstücksanteile.

Fallstricke beachten

Vorsicht bei den Kosten, die man geltend machen will, hier gilt es genau zu überprüfen, ob sie überhaupt und wenn ja in welcher Höhe sie absetzbar sind. Die Werbungskosten teilen sich in diverse Bereiche auf, so zum Beispiel in Erhaltungsaufwendungen, Schuldzinsen, Bewirtschaftungskosten und Absetzung für Abnutzung. Für jeden dieser Bereiche gelten spezielle Regelungen und Zahlen, die man nicht ignorieren sollte – ein verborgener Fallstrick verbirgt sich zum Beispiel bei den Schuldzinsen: der Immobilienkreditnehmer und Immobilienbesitzer sollten am besten ein und dieselbe Person sein, bevor es hier zu Schwierigkeiten mit dem Finanzamt kommt.

Entsprechend lohnen sich steuerlich vor allem denkmalgeschützte Gebäude, deren Anschaffungskosten eher niedrig angesiedelt sind, der künftige Besitzer dafür jedoch hohe Modernisierungskosten zu erwarten hat. Das funktioniert natürlich nur dann, wenn die Immobilie vor Beginn etwaiger Sanierungsmaßnahmen erworben wurde. Unverzichtbar ist beim Kauf einer Immobilie aus Steuergründen, ob diese nun unter Denkmalschutz steht oder nicht, steuerliche Beratung, am besten durch einen Steuerberater.