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Steuern in Deutschland – ein Überblick

Deutschland – Land der Steuern? Ja. Denn die Zahl der Steuern in der Bundesrepublik ist schier unendlich. Neben den gängigen Steuern, die den meisten Bürgern bekannt sein sollte, gibt es auch einige kuriose Steuern. Das deutsche Steuerrecht ist vielschichtig, Änderungen ergeben sich am laufenden Band: es werden Regelungen und Gesetze neu formuliert oder komplett gekippt, einige Steuern kommen im Laufe der Zeit hinzu, andere fallen weg. Per Definition ist eine Steuer jedoch zunächst einmal einfach eine Geldleistung an den Staat, ohne dass der Zahlende einen Anspruch auf eine individuelle Gegenleistung hat.

Volkswirtschaftlich geordnet lassen sich die Steuern in Deutschland in die folgenden Gruppen einteilen: Verkehrssteuern, zu denen zum Beispiel die Grunderwerbssteuer, die Umsatzsteuer oder die Versicherungssteuer gehören, die Verbrauchssteuern, wie etwa die Tabaksteuer, Stromsteuer oder Mineralölsteuer, und Besitzsteuern, die sich wiederum aufteilen in Ertragssteuern, wie beispielsweise Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer oder die Einkommensteuer, und Substanzsteuern, zu denen unter anderem die Vermögenssteuer und die Grundsteuer gehören.

Zu einer der bekanntesten Steuern gehört die Einkommensteuer, die jeder Arbeitnehmer oder Selbständige dann bezahlen muss, wenn seine Einnahmen über 7.664 Euro pro Steuerjahr liegen. Dabei gilt, dass, je mehr man verdient, desto höher ist auch der Steuersatz, der letztendlich zwischen 15% und 45% liegen kann. Die Einkommensteuer wird zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt.

Für Vereine, Aktiengesellschaften und GmbHs gilt die so genannte Körperschaftssteuer, wobei der Steuersatz der Körperschaftssteuer bei 25 Prozent liegt und auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet wird. Wer eine Eigentumswohnung, ein Grundstück oder eine Immobilie kauft, muss die Grunderwerbssteuer abführen, die bei 4,5% des Kaufpreises liegt. Wer Grundbesitzer ist, zahlt die so genannte Grundsteuer, entweder quartalsweise oder nur einmal pro Jahr.

Die Umsatzsteuer ist in Bevölkerungskreisen oft eher als Mehrwertsteuer bekannt und wird direkt beim Kauf der Ware oder Dienstleistung durch den Kunden an das Unternehmen gezahlt, welches die Umsatzsteuer später an das Finanzamt überführt. Man unterscheidet zwischen dem ermäßigten Steuersatz von 7% auf Tiernahrung, Fahrkarten, Zeitungen, Bücher und Lebensmittel, und dem normalen Steuersatz von 19%.

Ein großes Thema in Deutschland ist natürlich immer wieder auch die Kfz-Steuer, die nach dem zulässigen Gesamtgewicht, der Schadstoffemission und dem Hubraum des jeweiligen Fahrzeuges errechnet wird und einmal pro Kalenderjahr abgeführt werden muss. Es ist möglich, sich von der Kfz-Steuer befreien zu lassen, sofern man auf ein Fahrzeug angewiesen ist, weil man unter Bewegungseinschränkungen zum Beispiel auf Grund von Behinderungen leidet.

Alle Energiearten werden anhand der Energiesteuer bzw. der Mineralölsteuer besteuert, egal ob sie nun pflanzlicher oder fossiler Herkunft sind. Die Steuer muss durch den Verbraucher nicht gesondert abgeführt werden, denn sie ist bereits im Endpreis für Gas oder Benzin enthalten. Eine weitere Verbrauchssteuer ist die Stromsteuer, von ihr ist nur befreit, wer seinen Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien gewinnt.

Gewerbesteuer zahlen alle Gewerbetreibende, sie kommt der Gemeinde bzw. der Kommune zu gute. Die Höhe der jeweiligen Steuer richtet sich nach dem Hebesatz der Region und der Höhe des Gewerbeertrages. Außerdem zu nennen ist die Vermögenssteuer, die auf das bewertbare Eigentum des Einzelnen erhoben wird, der Steuersatz ist jedoch ausgesprochen niedrig und liegt zwischen 0,5% und 1%.

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