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Doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen

Beruflich kann es notwendig sein, dass man zusätzlich zum eigenen Haushalt einen zweiten unterhalten muss, weil die Fahrtwege zwischen dem Hauptwohnsitz und der Arbeitsstätte unverhältnismäßig lang sind. Gerade Pendler, Montagearbeiter oder all jene, die weit weg von ihrer Familie arbeiten müssen, sind davon betroffen.

Der typische Fall sind hier Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und eine Wohnung nahe der Grenze anmieten, um dann in einem anderen Staat (Schweiz, Österreich usw.) arbeiten zu können, oder Ost-West und Nord-Süd Pendler, die in einem anderen Bundesland arbeiten als sie wohnen.

Die Kosten für den zweiten Haushalt können auch bei der Steuererklärung berücksichtigt werden, denn auch wenn sie in erster Linie das zu versteuernde Einkommen verringern, so fällt diese Steuerminderung doch geringer aus, als wenn der Pendler hier die Entfernungspauschale nutzen würde.

Von einer doppelten Haushaltsführung wird immer dann gesprochen, wenn der Arbeitnehmer in einem anderen Ort beschäftigt sein sollte als in seinem Heimatort und an diesem eine Wohnung unterhält. Ein Beispiel aus der Praxis: Jemand wohnt mit seiner Familie in Leipzig, hat seine Arbeitsstelle aber in München und wohnt unter der Woche dort, um seiner Arbeit nachgehen zu können.

Die Kosten für die doppelte Haushaltsführung kann man von der Steuer absetzen – und das zeitlich unbegrenzt. Wichtig ist immer nur, dass es zwei Haushalte gibt: Der, wo der Lebensmittelpunkt liegt (z. B. Familie, Hausstand) und die Zweitwohnung, die aus beruflichen Gründen notwendig ist. Wann das Finanzamt einen doppelten Haushalt anerkennt und wann nicht, siehe ausführlich hier: Anerkennung bei der Steuer

Bei der doppelten Haushaltsführung von der Steuer absetzen kann man folgende Dinge: Doppelte Haushaltsführung: Welche Kosten kann man absetzen?

Es gibt auch die Möglichkeit, die Kosten für die doppelte Haushaltsführung einfacher zu berechnen – hier entfallen jedoch bestimmte Möglichkeiten, was man von der Steuer absetzen kann, siehe hier: Familienheimfahrten anders absetzen

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