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Aktuelle Änderungen im Einkommensteuergesetz

Das deutsche Steuerrecht ist im Grunde in einem stetigen Wandel begriffen: alte Gesetze werden durch neue Gesetze oder modifizierte Regelungen ersetzt, so dass sich laufend Änderungen ergeben. Das Steuervereinfachungsgesetz, das im Jahr 2011 beschlossen wurde, sieht eine ganze Menge Änderungen im EStG vor – sollten Sie keinen Steuerberater haben, ist es notwendig, die jeweiligen Änderungen eigenmächtig zur Kenntnis zu nehmen und ind er Praxis, also unter anderem bei Erledigung Ihrer Einkommensteuererklärung, in die Tat umzusetzen.

Spenden bei Naturkatastrophen
Es werden die Anspruchsvoraussetzungen bei der steuerlichen Berücksichtigung derjenigen Spenden, die bei Naturkatastrophen getätigt werden, reduziert, und zwar mit Hilfe eines einfacheren Nachweisverfahrens: dem vereinfachten Zuwendungsnachweis. § 50 Abs. 2 Nr.1 / Abs. 2 a EStG werden ergänzt.

Forstwirtschaft Steuer
Die Besteuerung bei Forstwirtschaft wird vereinfacht, und zwar zum 1.1.2012, gemäß § 34 b EStG bezüglich der außerordentlichen Einkünfte aus Holznutzung. Es wird kein Gutachten mehr benötigt, die relativ umfangreichen und komplexen Sonderrechnungen fallen weg, da der Nutzungssatz, der die Abgrenzung zwischen den unterschiedlichen Holznutzungen erzwingt, wegfällt – das vereinfacht insgesamt die Anlage Forstwirtschaft in der Einkommensteuererklärung.

Kapitalzuflüsse bei Genossenschaften
Es ergibt sich über den neu eingeführten § 44 a Abs. 4 b EStG eine Vereinfachung für Kapitalzuflüsse, und zwar ab dem 31.12.2011: ggf. zur Befreiung von Kapitalertragssteuerabzügen, wie etwa Freistellungsaufträgen oder Nichtveranlagungsbescheinigungen, vorliegende Tatbestände werden dort überprüft und je nachdem Abstand von steuerlichen Abzügen genommen – eine Vermeidung von Erstattungsverfahren, die zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen, soll erlangt werden.

Abgabepflicht der Einkommensteuererklärung
Bei hohen Mindestvorsorgepauschalen für die Pflege- und Krankenversicherung sind Arbeitnehmer, die nur ein geringes Einkommen erwirtschaften, derzeit dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben – dies soll sich nun bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2010 ändern, um die Steuerpflichtigen und auch die Finanzämter zu entlasten, fällt die Abgabepflicht weg. Der Jahresarbeitslohn darf einen Betrag von 10.200 Euro nicht überschreiten (bei Zusammenveranlagung 19.400 Euro).