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Steuern sparen mit Elektro Auto

Nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima ist der Trend zur Energiewende und zum Ausstieg aus der Atomenergie bei fast allen Parteien angekommen – und dazu gehört auch der schrittweise Umstieg von Verbrennungsmotoren auf Elektromotoren bei dem, was dem Deutschen sein liebstes Kind ist: dem Auto.

Nur hat Elektro Auto derzeit noch einige, aufgrund der verzögerten technischen Entwicklung, Nachteile, welche ein Auto mit einem konventionellen Verbrennungsmotor attraktiver macht. Wenn es an der Attraktivität hinsichtlich der eingeschränkten Mobilität mangelt, da aktuell ein „vollgetanktes“ Elektro Auto nicht die gleiche Reichweite wie ein konventioneller PKW hat, versucht man Anreize in Form von Steuervorteilen und Sonderrechten zu gewähren – aber lohnen sich diese?

Geplante Sonderrechte für Elektro Autos

Am ehesten lässt sich der Autofahrer, neben den finanziellen Vorteilen, siehe unten, mit Sonderrechten gegenüber anderen Autofahrern zu einem Kauf begeistern, den er ansonsten ablehnen würde – ein klassisches Beispiel wäre hier das in der Vergangenheit bereits angewandte Fahrverbot für Diesel, welches Dieselfahrer gravierend benachteiligte, wenn auch nur vorrangig in Großstädten.

Die Offensive für Elektro Autos soll ähnlich angelegt werden, denn im Gespräch sind für Elektro Autos vor allem bessere Zugangsbedingungen in Großstädten – so kann es sowohl innenstadtnahe und günstige Parkflächen nur für Elektro Autos geben oder aber auch eine Sonderspur, ähnlich der Busspur oder der Sonderspur für Fahrgemeinschaften in den USA.

Dazu müssen keine teuren Verkehrsprojekte durchgeführt werden, denn ähnlich wie in anderen Ländern kann die bestehende Ordnung umgewidmet werden, das heißt: Weniger Raum für konventionelle Fahrzeuge, welcher dann Elektro Autos zur Verfügung steht. Im Rahmen der Mittel einer „positiven Diskriminierung“ und Lenkungsfunktion des Staates, ähnlich der Kommunalsteuer, wäre dies durchaus durchführbar und im zulässigen Rahmen.

Vor allem in Innenstädten dürfte der schnellere Zugang über vor allem am Anfang eher verkehrsschwache Sonderspuren oder günstiges Parken in der Nähe von Innenstädten für viele Pendler und Einwohner im urbanen Umland ein echtes Pro Elektro Auto Argument sein.

Elektro Auto und Steuern sparen

Neben der Möglichkeit der Sonderrechte gibt es natürlich noch jene der steuerlichen Sonderbehandlung – derzeit ist vor allem eine langfristige Befreiung von der Kfz Steuer für bis zu 10 Jahre oder drastischen Nachlässen bei der Dienstwagenregelungen die Rede, jedoch nicht von einer Sonderzulage in Form einer Kaufprämie beim Kauf eines Elektro Autos, die entweder direkt oder als Steuernachlass ausgezahlt werden könnte.

Fraglich ist jedoch, ob sich das ganze finanziell im direkten Vergleich lohnt, da sowohl die Kfz Steuer als auch die geldwerten Vorteile, die bei der Nutzung eines Dienstwagens, welcher ein Elektro Auto ist, als gering auswirken dürften, da bereits bei günstigen Hybridfahrzeugen (mit einer höheren Fahrleistung) oder aber auch bei emissionsarmen, konventionellen Fahrzeugen (das „3 Liter Auto“) die jährliche Kfz Steuer bei 20 – 50 Euro anzusetzen ist.

Ein Verzicht des Staates auf die Kfz Steuer, unter Berücksichtigung der noch sehr hohen Mehrkosten für ein Elektro Auto, dürfte sich somit kaum lohnen. Begünstigt wird das ganz dadurch, dass momentan vor allem Kleinwagen und eher selten Mittelklassefahrzeuge, aber keine teuren Oberklassefahrzeuge als Elektro Autos konzipiert sind, da die aktuelle Motorentechnik diesen selten ausreichend Leistung zur Verfügung stellen kann – also Fahrzeuge, die bis dato und auch in Zukunft weder von der alten noch von der neuen CO2 Kfz Steuer besonders abgestraft wurden.

Auch bei möglichen Nachlässen bei der Besteuerung von Dienstwagen bietet sich hier das gleiche Spiel: Bei günstigen Kleinwagen oder Mittelklassewagen ist die Steuerersparnis aufgrund des niedrigen Listenpreises oder der niedrigeren laufenden Kosten, siehe Dienstwagen: Fahrtenbuch oder 1 % Regelung?, auch bei hohen Nachlässen wesentlich geringer als bei klassischen Oberklassefahrzeugen, welche als Dienstwagen bevorzugt genutzt werden.