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Steuern sparen mit erneuerbaren Energien

Erneuerbare Energien liegen nicht nur aufgrund der Energiewende im Trende, sondern bieten für Interessierte jeder Art auch nicht zu unterschätzende finanzielle Anreize – denn: erneuerbare Energien werden vom Staat nicht nur direkt bei der Anschaffung bezuschusst oder durch den Abnahmezwang bei der Einspeisung in das Stromnetz, sondern auch indirekt durch langfristige Steuervorteile.

Steuern sparen mit erneuerbaren Energien funktioniert einfach und im Grunde wie das Steuern sparen mit Immobilien, denn alle Kosten, die bei der Anschaffung von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen entstehen, können von der Steuer jährlich abgesetzt werden – und nicht nur das: als zusätzlicher Anreiz kann hierbei nicht nur die lineare Art der Abschreibung, sondern auch die degressive Abschreibung genutzt werden.

Steuern sparen: degressive und lineare Abschreibung

Der Unterschied beim Steuern sparen mit erneuerbaren Energien bei der linearen und der degressiven Abschreibung ist die „Geschwindigkeit“, in welcher diese Kosten abgeschrieben werden können – zwar gilt bei den erneuerbaren Energien sowohl bei der linearen Abschreibung als auch bei der degressiven Abschreibung eine Abschreibungsfrist von 10 bzw. 20 Jahren, jedoch besteht der Unterschied in der Wertminderung.

Diese Wertminderung, Afa bzw. Absetzung für Abnutzung, kann steuerlich als Verlust geltend gemacht und vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, was wiederum die Steuerlast senkt. Bei der linearen Abschreibung können pro Jahr 10 % der Kosten über 10 Jahre bzw. 5 % der Kosten über 20 Jahre abgesetzt werden.

Bei der degressiven Abschreibung hingegen können pro Jahr 20 % über 10 Jahre bzw.
10 % über 20 Jahre des letzten Abschreibungswertes abgesetzt werden, sowie 20 % im Jahr der Erstanschaffung! So können bereits im ersten Jahr 40 % der Anschaffungskosten sofort als Verlust bei der Steuer geltend gemacht werden. Im Folgejahr bleibt dann ein Restwert von 60 % bestehen, von dem wiederum 20 % abgezogen werden können.

Die degressive Abschreibung bedeutet jedoch nicht, dass 20 % der Ursprungskosten pro Jahr abgezogen werden können, sondern nur 20 % des Abschreibungswertes. Schlägt beispielsweise eine Solaranlage mit Kosten in Höhe von 10.000 Euro zu Buche, so lassen sich im ersten Jahr mittels der degressiven Abschreibung 4.000 Euro als Verlust (20 % im Rahmen der degressiven Abschreibung, sowie 20 % Sofortabschreibung) von der Steuer absetzen, jedoch im Folgejahr nur 20 % von 6.000 Euro – also nicht 2.000 Euro (20 % von 10.000 Euro), sondern nur 1.200 Euro (20 % von 6.000 Euro).

Dadurch sinkt der jährliche Wert jährlich, bis er unter den Wert der jährlichen Abschreibung sinken würde – erreicht der Restwert / Buchwert somit bei der 10 Jahresfrist 10 % bzw. 5 % bei der 20 Jahresfrist, so kann ab diesem Zeitpunkt auch auf die lineare Abschreibung gewechselt werden bis zum Ende der Abschreibungsfrist.

Nach 8 Jahren wären so bei der linearen Abschreibungsmethode bei einer Frist von 10 Jahren bei Kosten von 10.000 Euro 8.000 Euro (1.000 Euro pro Jahr) abgeschrieben und es würde ein Buchwert von 2.000 Euro verbleiben, bei der degressiven Abschreibung jedoch 8427,14 Euro (4.000 Euro im ersten Jahr, 1.200 Euro im zweiten Jahr, 960 Euro im dritten Jahr, usw.) bei einem Buchwert von 1572,86 Euro. Bei der degressiven Abschreibung wären jedoch bereits in den 5 Jahren so über 7.000 Euro abgeschrieben, bei der linearen jedoch nur 5.000 Euro.

Mehr Steuern sparen: degressiv oder linear?

Wie viel Steuern man mit erneuerbaren Energien sparen kann, lässt nur individuell entscheiden anhand der konkreten Einnahmensituation. Pauschal lässt sich sagen, dass bei einem gleichbleibend hohem Einkommen die lineare Abschreibung oft mehr Steuern sparen kann, da mit einem jährlich gleich hohen Verlust bis zum Ende der Abschreibungsfrist gerechnet werden kann.

Die degressive Abschreibung bietet sich vor allem dann an, wenn aufgrund eines besonderen Ereignisses auf einmal ein Einkommenshoch zu verzeichnen ist, beispielsweise aufgrund einer Bonuszahlung oder einer Abfindung, und somit ein kurzfristig deutlich höheres zu versteuerndes Einkommen zu erwarten ist.

Einfaches Rechenbeispiel:

Bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro würden 9.007 Euro an Einkommensteuer anfallen.

Bei Anschaffungskosten von 10.000 Euro würde man bei der linearen Abschreibung 1.000 Euro absetzen können und somit das zu versteuernde Einkommen auf 39.000 Euro absenken können, was einer Steuerersparnis von 359 Euro entspricht, da nur noch 8.648 Euro Einkommensteuer anfallen.

Bei der degressiven Abschreibung könnte man jedoch 4.000 Euro im ersten Jahr absetzen und somit das zu versteuernde Einkommen auf 36.000 Euro absenken – in diesem Fall würden nur noch 7.599 Euro an Einkommensteuer anfallen, was einer Steuerersparnis von 1.408 Euro entspricht.

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