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Fällt beim CFD Handel die Abgeltungssteuer an?

Steuerlich betrachtet gehören Differenzkontrakte zu den Termingeschäften. Wie die meisten Kapitalerträge fallen diese deshalb unter die Abgeltungssteuer. Der pauschale Steuersatz beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag sowie eventuell noch Kirchensteuer. Bei CFD-Brokern mit Sitz in Deutschland wird die Steuer nach jedem erfolgreichen Trade einbehalten und an die Finanzbehörden abgeführt.

Etwas anders verhält sich das Ganze bei im Ausland ansässigen Broker. Hier müssen Kunden ihre Gewinne selbst beim Finanzamt anzeigen. Dies gilt auch bei Anbietern, die in Deutschland eine Zweigniederlassung. Für Trader ergibt sich dadurch ein Liquiditätsvorteil, da die Gewinne zunächst ohne Abzug ausgezahlt werden. Hier findet sich eine Liste der besten CFD Broker.

So wird die CFD Abgeltungssteuer abgeführt

Zwar handelt es sich beim CFD Handel um sehr risikoreiche Geschäfte, als Glücksspiel zählen sie steuerrechtlich jedoch nicht. Es handelt sich dabei vielmehr um eine unternehmerische Handlung, mit der Absicht Gewinne zu erzielen. Deshalb fallen Sie unter das Einkommenssteuergesetz und müssen entsprechend versteuert werden. Grundsätzlich wird die 25-prozentige Abgeltungssteuer direkt vom Broker einbehalten. Dies gilt jedoch wie bereits erwähnt nur für inländische Anbieter. Broker mit Sitz im europäischen Ausland müssen die Abgeltungsteuer dagegen nicht einbehalten. Stattdessen wird der Reingewinn zu 100 Prozent an den Kunden ausgezahlt.

Trader sind somit verpflichtet, selbst für eine Versteuerung ihre Gewinne zu sorgen. Dies geschieht in der Regel über die jährliche Steuererklärung. Wer seine Gewinne nicht angibt, erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Bei der Gewinnermittlung können alle Aufwendungen abgezogen werden, welche in direktem Zusammenhang mit der betreffenden Transaktion stehen. Hierzu gehören sämtliche Finanzierungskosten und Provisionen. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent, können die CFD Gewinne im Rahmen der Einkommenssteuer veranlagt werden.

Freibetrag gilt auch für CFD Gewinne

Versteuert werden müssen nur Gewinne, welche über dem persönlichen Freibetrag liegen. Diese beträgt für Alleinstehende 801 Euro und für gemeinsam veranlagte Ehepaare 1.602 Euro jährlich. Bei inländischen Brokern können Anleger einen Freistellungsauftrag stellen, sodass die Steuer bis zum Erreichen des Freibetrags nicht abgezogen wird.

Verlustrechnung mit CFDs

Im Vergleich zu Aktien und anderen Assetklassen bieten CFDs was die Verlustrechnung betrifft steuerliche Vorteile. So dürfen Verluste aus CFD Geschäften mit sämtlichen positiven Kapitalerträgen verrechnet werden. Diese können folglich auch mit Dividenden oder Zinsen aufgerechnet werden. Die CFD Abgeltungssteuer wird unabhängig von den einem Geschäft zugrunde liegenden Basiswerten behandelt. Wer mehrere Handelskonten unterhält, kann die Gewinne auf einem Konto mit den Verlusten auf einem anderen verrechnen. Hierzu wird beim Broker einfach eine entsprechende Verlustbescheinigung angefordert.

Wichtige Tipps zum Handel von CFDs

CFDs sind Differenzkontrakte, bei denen Trader auf steigende oder fallende Kursbewegungen bei verschiedenen Basiswerten wie Aktien, Rohstoffe, Devisen oder Indizes setzen können. Geht der Trader von einem fallenden Kurs aus, wird eine Short-Position eröffnet. Wird ein steigender Kurs erwartet erfolgt die Eröffnung einer Long-Position. Das zweite wichtige Kriterium bei CFDs ist die Hebelwirkung. Differenzkontrakte sind Hebelgeschäfte, wodurch hohe Renditen möglich werden. Gleichzeitig ergibt sich aus der Hebelwirkung jedoch auch ein erhöhtes Risiko. Denn der Hebel wirkt immer in beide Richtungen. Um hohe Verluste zu vermeiden sollten Trader deshalb immer Stop-Marken setzen. Zudem ist es ratsam nicht mehrere Positionen auf einmal zu handeln, da dies schnell unübersichtlich wird.