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Familienversicherung: Das Einkommen zählt!

Die Familienversicherung für Lebenspartner und Ehepartner / Ehegatten, Kinder und Enkelkinder ist seit dem 01.01.2010 neu geregelt. Ob diese Familienmitglieder über den Lebenspartner / Ehepartner, den Vater oder die Mutter und die Großeltern familienversichert sein können, richtet sich nach dieser Neuregelung nach deren Einkommen.

Es gilt bei der Neuregelung zur Familienversicherung, dass das monatliche Einkommen ein Siebtel der Bezugsgröße von 2.555 Euro nicht regelmäßig überschreiten, sondern darunter liegen muss. Wer somit als Kind, Enkelkind oder Ehegatte / Lebenspartner ein monatliches Einkommen von regelmäßig unter 365 Euro und ein jährliches Gesamteinkommen von 4.380 Euro hat, ist über die Versicherung familienversichert.

Für Enkel gilt, dass auch die Eltern bei den Großeltern familienversichert sein müssen, da ansonsten die Regelung zu den Enkelkindern nicht greifen kann.

Minijobber sind ebenfalls dann über die Familienversicherung mitversichert, wenn ihr Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung maximal 400 Euro pro Monat beträgt und maximal 4.800 Euro pro Jahr und ein Anspruch auf Familienhilfe besteht.

Der Dreh- und Angelpunkt ist jedoch immer wieder das regelmäßige Einkommen. Zwar zählt auch das jährliche Einkommen bei der Familienversicherung, jedoch ist es im Rahmen der Siebtelregelung wichtiger, dass das monatliche Einkommen regelmäßig unter den genannten Beträgen liegt. Sollte dieses auch nur vorübergehend höher liegen, so besteht kein Anspruch mehr auf die Mitversicherung in der Familienversicherung, sondern man muss sich selbst versichern.

Beispiel: Hans ist Hausmann und hat kein Einkommen. Da seine Frau Beate berufstätig ist, besteht ein Anspruch auf Familienversicherung. Auch wenn Hans durch einen Nebenjob ein Einkommen von bis zu 365 Euro pro Monat haben sollte (und nicht mehr), kann er weiterhin über die Versicherung seiner Frau familienversichert sein.

Sollte auch Beate arbeitslos werden, so können beide über die Versicherung der Eltern als Kinder familienversichert sein. Hätten Hans und Beate Kinder mit einem monatlichen Einkommen von maximal 365 Euro, so würde hier auch die Enkelregelung greifen. Sollten Hans oder Beate eine Arbeit aufnehmen mit einem höheren Einkommen, so entfällt die Familienversicherung der Eltern und der Partner und die Kinder wären im Rahmen der Familienversicherung des arbeitenden Elternteils / Ehepartners familienversichert.