Kategorien:

Lohnsteuer: Fehler in der Lohnsteuerbescheinigung

Wenn eine Lohnsteuerbescheinigung seitens des Finanzamts falsch ausgefüllt oder erstellt worden sein, so dürfen dem Steuerzahler oder dessen Arbeitgeber hierdurch keine Nachteile und Aufwände erwachsen. Das Finanzamt muss diese Fehler selbständig beheben und zugunsten des Steuerzahlers regeln.

Trotzdem sollte seitens des Arbeitnehmers geprüft werden, ob seine Lohnsteuerbescheinigung durch einen Fehler des Finanzamts fehlerhaft ist und ob diese korrigiert wurde – denn seitens des Finanzamts wird selten jeder Bescheid einzeln, sondern automatisiert geprüft. Ob der Fehler dann tatsächlich in jedem Fall behoben wird soll zwar so sein, es muss es aber nicht.

Auch wenn das Bundesfinanzministerium zusichert, dass die Fehler automatisch korrigiert werden sollen, kann sich die Prüfung lohnen, falls aufgrund der Fehler in der Lohnsteuerbescheinigung zuviel Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung einbezahlt wurden. Falls die Steuererklärung bereits abgegeben wurde, lohnt sich auch hier eine Nachprüfung, ob die Fehler auch tatsächlich korrigiert wurden.

Dem Finanzamt sollte in diesem Fall mitgeteilt werden, dass die Vorsorgeleistungen, die steuerlich geltend gemacht werden können, falsch angegeben wurden aufgrund eines Fehlers in der Lohnsteuerbescheinigung. Die Lohnsteuerbescheinigung an sich muss nicht korrigiert werden – weder seitens des Arbeitgebers noch seitens des Arbeitnehmers, denn dies ist die Pflicht des Finanzamts, welches diesen Fehler schließlich verschuldet hat.

Das heißt auch, dass das Nachreichen einer korrigierte Lohnsteuerbescheinigung nicht die Aufgabe des Steuerzahlers ist.

Hinterlassen Sie einen Kommentar