- Steuerncheck.net - https://www.steuerncheck.net -

Abgeltungssteuer auf Fondssparpläne

Seitdem die Abgeltungssteuer zum Jahr 2009 eingeführt wurde, erfreut sie sich nicht gerade einer großen Beliebtheit, so vor allem unter den Aktienanlegern. Denn insbesondere Anleger, die in Aktien investieren, sind mit der Abgeltungssteuer deutlich schlechter gestellt, zumindest in steuerlicher Hinsicht. Deswegen sind nun aktuell steuerliche Erleichterungen geplant.

Aktienanleger schneiden deswegen mit der Abgeltungssteuer schlechter als zuvor ab, weil mit der Einführung derselben das so genannte Halbeinkünfteverfahren weggefallen ist, genauso wie die Spekulationsfrist mit einer Dauer von einem Jahr.

Davon sind ebenso Aktienfonds betroffen. Das bedeutet also, wer seit dem Jahr 2009 Kapital regelmäßig in einen Aktienfondssparplan einzahlt, muss beim zu erwartenden Wertzuwachs Abstriche machen, auch wenn das Depot erst nach vielen Jahren aufgelöst wird: 25% des Wertzuwachses muss an das jeweils zuständige Finanzamt abgeführt werden.

Das Problem dabei ist, dass diese Abgabe natürlich enorm die Rendite des Sparplans schmälert, und damit auch die Endauszahlung im Rentenalter. Dies wirkt nun natürlich der so zwingend erforderlichen und dringenden privaten Altersvorsorge entgegen, die die Bundesregierung mit diversen Maßnahmen und Steuervorteilen ja nun eigentlich fördern wollte.

Diese von der Dauer her unbegrenzte Besteuerung bei Renditen aus Investmentsparplänen könnte nun aber bald geändert werden, denn auch die Regierung hat mittlerweile eingesehen, dass eine Änderung, zum Wohl der privaten Altersvorsorge, her muss. Entsprechend ist es geplant, Fondssparpläne künftig ebenso zu besteuern, wie Kapitallebensversicherungen.

Setzt die Bundesregierung dieses Vorhaben auch tatsächlich in die Tat um, so würde das für die Fondssparpläne bedeuten, dass die jährlich anfallenden Erträge wie Dividenden und Zinsen unversteuert bleiben, bei Depotauflösung wäre entsprechend nur der Gewinn des Fondssparplans, also der Differenzbetrag zwischen Einzahlungen und Endauszahlung, zur Hälfte steuerpflichtig.

Die entsprechende Hälfte fließt in einem solchen Szenario dann in das zu versteuernde Gesamteinkommen mit ein und wird individuell, je nachdem, welchen Steuersatz der Sparer hat, gemäß Splitting- oder Grundtarif besteuert. Eine solche Handhabung wäre deswegen von Vorteil, weil sich so eine deutlich geringere steuerliche Belastung bezüglich der Sparplan Endauszahlung ergeben würde, als bei der bis dato geltenden Besteuerung nach den Abgeltungssteuer Vorschriften.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das Ganze: Am Ende der Ansparphase liegt der Gewinn aus dem Fondssparplan bei 40.000 Euro – nach Abgeltungssteuer-Vorschrift besteuert, sind nun 10.000 Euro an das Finanzamt abzuführen. Bei 50%iger Besteuerung ergibt sich hingegen, selbst bei Annahme des Spitzensteuersatzes, unter den die wenigsten Steuerzahler fallen, eine Steuerlast von 9.000 Euro.