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Einnahmenüberschussrechnung – Anleitung Formular ausfüllen

Seit dem Jahr 2005 ist es Selbständigen, die keine Bilanz sondern eine Einnahmenüberschussrechnung machen, nicht mehr erlaubt, die Einnahmenüberschussrechnung formlos abzugeben, es muss das amtliche Formular EÜR genutzt werden. Dieses Formular hat so seine Tücken, und viele brauchen eine Anleitung, um das Formular ausfüllen zu können.

Bereits für die Steuererklärung 2010 haben sich erhebliche Änderungen für das EÜR Formular ergeben, die sich natürlich für die Jahre 2011, 2012 usw. fortsetzen. Seit 2011 ist es zum Beispiel nur noch erlaubt, die EÜR online mittels Elster abzugeben.

Eine Einnahmenüberschussrechnung müssen Selbstständige abgeben, die keine Bilanz erstellen. Personen, die unter § 19 Umsatzsteuergesetz fallen, dürfen auf das Formular EÜR verzichten und die Einnahmenüberschussrechnung weiterhin formlos erstellen und abgeben.

Bezüglich der Betriebseinnahmen macht die Anlage EÜR eine Aufschlüsselung der Einnahmen nach diversen Kategorien notwendig: Zeile 11 – umsatzsteuerpflichtige Einnahmen; Zeile 12 – umsatzsteuerfreie Einnahmen; Zeile 16 Verkauf von Dingen aus Betriebsvermögen, beispielsweise dem Dienstwagen; Zeile 17 – Dienstwagen privater Nutzungs Anteil; Zeile 18 – privater Nutzungsanteil sonstiger geschäftlicher Dinge, wie zum Beispiel dem Telefon.

Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer befreit sind, und trotzdem die Anlage EÜR verwenden wollen, müssen in Zeile 11 und 12 nichts eintragen, sie nutzen dafür Zeile 8. Diejenigen Einnahmen, die zur Festlegung der Umsatzgrenze von 15.500 Euro außer Acht gelassen werden, werden in Zeile 9 eingetragen.

Selbständige, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen, müssen die Einnahmen netto verbuchen und in Zeile 14 die vereinnahmte Umsatzsteuer, in Zeile 15 die vom Fiskus erstattete Umsatzsteuer eintragen. Schlussendlich wird addiert, um die Betriebseinnahmen Summe zu erhalten.

Komplexer ist der Ausgabenteil der Anlage EÜR – Personen, die die Betriebsausgaben pauschal abziehen dürfen, müssen eben diese Pauschale nur in Zeile 21 eintragen. Für alle anderen Selbstständigen empfiehlt es sich, die Betriebsausgaben bereits innerhalb der Buchführung zu sortieren, da man sonst bei der Einnahmenüberschussrechnung die Übersicht verliert. Folgendermaßen wird eingetragen:

Zeile 24 – Honorare und Vergütungen Dritter; Zeile 28 – AfA; Zeile 34 – Sammelposten; Zeile 33 – geringwertige Wirtschaftsgüter; Zeile 36 – Mieten (Ausnahme häusliches Arbeitszimmer); Zeile 39 – Internet- und Telefonkosten; Zeile 40 – Weiterbildungskosten; Zeile 41 – Aufwendungen für Steuerberatung, Rechtsberatung und Buchführung; Zeile 45 – an das Finanzamt entrichtete Umsatzsteuer; Zeile 48 – Geschenke bis zu 35 Euro.

Weiterhin in Zeile 49 – Bewirtungskosten; Zeile 50 – Verpflegungskostenmehraufwand; Zeile 51 – häusliches Arbeitszimmer; Zeile 54 – sämtliche Fahrtkosten (ohne AfA); Zeile 56 – Fahrten zwischen Betriebsstätte und Wohnung und letztendlich Zeile 47 – sonstige Betriebsausgaben wie etwa berufliche Versicherungen, Porto, Fachliteratur, Büromaterial etc.

Die Ausgaben werden netto verbucht und dann in Zeile 44 um die entrichtete Vorsteuer auf Betriebsausgaben ergänzt. In Zeile 57 werden alle Posten summiert, erhält man die Betriebsausgabensumme, die, zusätzlich zu eventuellen Kinderbetreuungskosten in Zeile 65 und so genannten Rücklagen für geplante Investitionen in Zeile 66, von den Einnahmen abgezogen werden, ermittelt man den Gewinn, der in Zeile 70 eingetragen wird.

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