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Steuertipps für Frauen: Richtig Steuern sparen

Frauen sind zwar dem Gesetz nach mit Männern gleichgestellt, aber leider oft nicht im Berufsleben. Es ist aber Fakt, dass Frauen bei der Steuer Vorteile in Anspruch nehmen können, die Männern verwehrt sind, solange diese keine Kinder bekommen können.

Grundsätzlich können die nachfolgenden Steuertipps für Frauen auch von Ehepaaren in Anspruch genommen werden. Sollte man jedoch ein Single mit Kind sein, so hat man hier als Frau nicht nur den Vorteil, eher die Fürsorge für das Kind zugesprochen zu bekommen, sondern auch, die damit in Zusammenhang stehenden steuerlichen Vorteile nur für sich zu nutzen.

Falls Frauen bereits ein Kind zur Welt gebracht haben, welches noch minderjährig ist, so können sie den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Höhe von 1.080 Euro in Anspruch nehmen. Dieser ist jedoch an die Voraussetzung gebunden, dass das Kind bei der Wohnung der Mutter und nicht bei dem Vater gemeldet sein muss und dass das Kind in einer beruflichen Ausbildung ist.

Man sollte den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung nicht verschenken, denn damit lassen sich richtig Steuern sparen, da dieser vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird.

Frauen sollten auch die Vorteile der Riester Rente nutzen – denn der Ausfall bei der Rentenkasse durch die Schwangerschaft und Babypause macht sich leider im Alter sehr stark bemerkbar. Frauen können hier eine Grundzulage von 154 Euro erhalten und mit einem Kind eine Kinderzulage von 185 Euro. Die Kosten für die Riester Rente kann man darüber hinaus noch bis zu einem Betrag von 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgabe von der Steuer absetzen.

Alleinerziehende Frauen müssen auch nicht die für sie nachteilige Steuerklasse 1 nutzen, sondern sollten in die Steuerklasse 2 wechseln und den Alleinerziehendenentlastungsbeitrag von 1.308 Euro pro Jahr mitnehmen. In diesem Fall darf das Kind für das Anrecht auf den Alleinerziehendenentlastungsbeitrag auch beim Vater gemeldet sein, man muss jedoch das Kindergeld empfangen. Denn das Anrecht auf den Alleinerziehendenentlastungsbeitrag hat nur derjenige Elternteil, der das Kindergeld bekommt.

Sollten Kosten für Gesundheitsmaßnahmen entstehen, die nicht von der Kasse übernommen werden, sollte man diese stets als außergewöhnliche Belastung angegeben, um richtig Steuern sparen zu können. Es gibt zwar keine Garantie, dass diese steuerlich anerkannt werden, die Chancen stehen aber oft sehr gut.

Wer sich gesundheitlich fit halten möchte, der sollte versuchen über seinen Arbeitgeber an gesundheitsfördernden Maßnahmen teilnehmen zu dürfen – diese können bis zu einem Betrag von 500 Euro steuerfrei genutzt werden.

Umzugskosten werden ebenfalls steuerlich bezuschusst: Sind diese aus beruflichen Gründen entstanden, so kann man bei einer Arbeitswegverkürzung von einer Stunde alles von der Steuer absetzen: Angefangen von der Anfahrt zur Wohnungsbesichtigung bis hin zum Renovieren und Auspacken der Kartons durch ein Umzugsunternehmen in der neuen Wohnung. Sollte kein beruflicher Grund vorliegen, kann man trotzdem bei einem Umzug 20 % der Lohnkosten bis zu einem Höchstbetrag von 600 Euro, also 3.000 Euro Lohnkosten, von der Steuer absetzen und so richtig Steuern sparen.

Auch mit Kosten für die Kinderbetreuung kann man richtig Steuern sparen – bis zu 4.000 Euro pro Jahr und Kind kann man hier von der Steuer absetzen. Bei Kindern zwischen 3 bis 6 Jahren ist sogar noch ein Sonderausgabenabzug möglich. Sollte das Kind allerdings über 14 Jahre alt sein, so können die Betreuungskosten nur dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, falls man als Single voll berufstätig ist oder in einer Partnerschaft bei Partner.

Die Betreuungskosten können z. B. Kosten für eine häusliche Betreuung durch einen Dritten sein, der auf das Kind aufpasst, während man selbst arbeiten gehen muss. Auch Elternbeiträge für die Schulbetreuung können abgesetzt werden, hier jedoch nur die reinen Betreuungskosten.