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Steuertipps für Freiberufler

Freiberufler haben neben der Pflicht, Steuern zu zahlen, natürlich ebenso wie Arbeitnehmer, Gewerbetreibende, Rentner oder Vermieter das Recht, Steuern zu sparen. Dabei müssen sich die Steuertipps für Freiberufler allerdings anders aussehen, als Steuertipps für Arbeitnehmer oder Steuertipps für Gewerbetreibende, denn das deutsche Steuerrecht sieht einige Besonderheiten bei den steuerlichen Regelungen für Freiberufler vor.

Freiberufler sind grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit. Damit das im Laufe der Tätigkeit auch so bleibt, muss aber gewährleistet sein, dass keine gewerblichen Einnahmen im großen Stil erwirtschaftet werden. Das gilt zum Beispiel für Journalisten, die Werbeeinnahmen erwirtschaften, die den Großteil ihrer Gesamteinkünfte ausmachen. In solchen Fällen muss dann eine Ummeldung stattfinden.

Für Gewerbetreibende und für Freiberufler zugleich gilt, dass sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen können: liegen die Einnahmen im laufenden Steuerjahr unter 17.500 Euro und werden sie im kommenden Jahr nicht über 50.000 Euro liegen, so findet die Umsatzsteuer Befreiung statt.

Doch nicht immer ist die Umsatzsteuerbefreiung eine gute Idee, etwa dann, wenn viele Kosten geltend gemacht werden können, beispielsweise weil viele Neuanschaffungen anstehen. Selbständige und Freiberufler sollten genau nachrechnen, inwiefern sich die Umsatzsteuerbefreiung für sie nun lohnt, oder nicht. Entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass die Umsatzsteuer von den Unternehmen gezahlt werden muss, bezahlen eigentlich die Endverbraucher die Umsatzsteuer, die Unternehmen leiten sie über die Umsatzsteuervoranmeldung bzw. die Umsatzsteuererklärung nur an das Finanzamt weiter.

Steuertipps für Freiberufler, die die Betriebsausgaben betreffen, sind nicht ganz so leicht zu geben, denn ihrem Namen entsprechend sind die Betriebsausgaben immer nur in Abhängigkeit zur jeweils ausgeübten Tätigkeit zu nennen. Entsprechend können Freiberufler je nach Beruf Kosten für Arbeitskleidung, Fahrtkosten, Dienstreisen oder auch Arbeitsmittel absetzen.

Bei den Fahrtkosten kann es passieren, dass das Finanzamt als Nachweis ein Fahrtenbuch verlangt, und eine kurze Aufstellung der gefahrenen Kilometer nicht mehr ausreicht. Ein Fahrtenbuch lohnt sich aber meistens generell bei Freiberuflern, denn so können höhere Kosten geltend gemacht werden: nicht nur die Fahrten zu eventuellen Kunden zählen, sondern auch Fahrten zur Bank, zur Post oder zum Schreibwarenladen, in dem Büromaterial gekauft wird.

Teurere Arbeitsmittel müssen, genau wie bei den Werbungskosten bei den Arbeitnehmern, über die Dauer der üblichen Nutzung abgeschrieben werden, die bei Computern zum Beispiel drei Jahre beträgt.