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Steuer: Für wen lohnt sich die Riester Rente?

Im Gegensatz zur Rürup Rente richtet sich die Riester Rente vor allem an Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. Diese ist längst keine Garantie mehr für ein unbeschwertes Leben im Alter und deswegen fördert auch der Staat mehr und mehr die private Altersvorsorge mit der Riester Rente.

Jedoch können nicht nur Arbeitnehmer, sondern jeder der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt oder einzahlen muss, die Riester Rente und die Riester Förderung in Anspruch nehmen. Denn die Riester Rente ist im Grunde nichts anderes als eine staatliche geförderte Geldanlage, die später in Form einer monatlichen Rente (ähnlich der kapitalbildenden Lebensversicherung) ausgezahlt wird – und dafür steuerlich begünstigt und staatlich gefördert wird.

Die Riester Rente lohnt sich vor allem für Familien mit Kindern, da es neben der staatlichen Grundzulage für den Riester Sparer von maximal 154 Euro auch für jedes Kind eine zusätzliche Kinderzulage von maximal 185 Euro gibt. Diese Zulagen werden jedoch nicht direkt an den Riester Sparer ausgezahlt, sondern fließen in die Altersvorsorgezulage ein.

Die Altersvorsorgezulage soll sicherstellen, dass man, wenn man die Riester Rente im Alter in Form einer zusätzlichen Leibrente ausgezahlt bekommt, sie nicht übermäßig stark versteuern muss, da die Riester Rente wie auch andere Renten der nachgelagerten Besteuerung (Rentenbesteuerung) unterliegen. Das heißt: jetzt steuerbegünstigt sparen, bei der Auszahlung jedoch nachversteuern.

Je nach Einkommen kann jedoch auch der Sonderausgabenabzug genutzt werden statt der Altersvorsorgezulage. Der Sonderausgabenabzug lohnt sich vor allem bei hohen Einkommen – was steuerlich letztendlich günstiger ist muss man jedoch nicht aufwendig selbst ausrechnen, da dies durch das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung ermittelt wird.

Die Kinderzulage ist direkt an das Kindergeld gebunden – für jeden Monat, in dem ein Kindergeldanspruch besteht, gibt es auch die Kinderzulage. Bei Ehepaaren ist sie zusätzlich daran gebunden, dass beide Partner Riester Sparer sein müssen und eine Riester Rente abgeschlossen haben. Da die Kinderzulage von maximal 185 die Grundzulage bei weitem übersteigt, ist es aus steuerlichen Gründen sinnvoll, den Kindergeldanspruch solange wie möglich aufrechtzuerhalten.

Um die Grundzulage und die Kinderzulage bei der Riester Rente zu erhalten, muss mindestens der Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr, also 5 Euro pro Monat, eingezahlt werden. Die Grundzulage und die Kinderzulage gibt es jedoch nur dann in voller Höhe, wenn der Mindestbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens (abzüglich der jährlichen Zulage) bis maximal 2.100 Euro, aber mindestens 60 Euro, eingezahlt werden. Wird dieser Wert unterschritten, so wird die Grundzulage und die Kinderzulage anteilig gemindert.

Deswegen macht die Riester Rente vor allem dann Sinn, wenn man mindestens den Sockelbeitrag pro Jahr einzahlen kann oder 4 % des Bruttoeinkommens abzüglich der jährlichen Zulagen, da man nur dann das Fördermaximum vom Staat erhält.

Der Vorteil: Die Einzahlungen in die Riester Rente kann man als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen und so Vermögen aufbauen und das gleichzeitig von der Steuer absetzen, um so das aktuelle Einkommen und damit die Lohnsteuer / Einkommensteuer zu mindern. Das Vermögen, welches in einer Riester Rente aufgebaut wird, ist dabei bis zur Auszahlung nicht steuerpflichtig.

Gleichzeitig kann der Vermögensaufbau durch die staatlichen Zulagen beschleunigt werden – statt also wie bisher in eine private Rentenversicherung einzuzahlen, kann man hier auch gleich noch zusätzlich Zulagen vom Staat erhalten.

Der Nachteil: Die Riester Rente unterliegt wie auch die gesetzliche Rente im Alter der Rentenversteuerung, das heißt, dass die Rente später wie ein Einkommen nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge versteuert werden muss. Durch die Riester Rente wird die Rente im Alter erhöht – und damit auch die Steuerlast.

Zudem kann sie die Ansprüche auf die Grundsicherung im Alter mindern – denn wer damit rechnen kann, keine Rente über der Grundsicherung (Hartz IV / ALG II) zu erhalten, für den lohnt sich die Riester Rente kaum bis gar nicht. Seinen Rentenanspruch kann man Pi mal Daumen schätzen, indem man 67 % des derzeitigen Nettoeinkommens ansetzt.

An einem vereinfachten Beispiel: Horst verdient pro Monat 2.000 Euro netto und möchte gerne die Riester Rente nutzen. Sein Rentenanspruch liegt schätzungsweise bei 1.300 Euro – und damit weit über der Grundsicherung. Um die volle Zulage zu bekommen, müsste er pro Monat mindestens 80 Euro (4 %) seines Einkommens riestern – sollte er nur 40 Euro (2 %) einzahlen, so wird die Zulage um die Hälfte gekürzt, da er nur die Hälfte einzahlt.

Marianne verdient pro Monat 1.000 Euro netto und würde auch gern riestern. Sie hätte im Alter schätzungsweise einen Rentenanspruch von 670 Euro. Damit liegt Marianne voraussichtlich unter der staatlichen Grundsicherung. Sollte diese beispielsweise beim Renteneintritt bei 800 Euro liegen, würde sie 130 Euro vom Staat erhalten – hätte sie noch eine Riester Rente, beispielsweise in Höhe von 100 Euro, würde sie nur 30 Euro vom Staat erhalten. Die Riester Rente wird in die Grundsicherung eingerechnet, und nicht dazu ausbezahlt.

Siehe auch: Für wen lohnt sich die Riester Rente nicht?

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