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Wie viel Geld darf man über die Grenze mitnehmen?

Es bestehen im Grunde für alles, was aus Deutschland ausgeführt und nach Deutschland eingeführt wird, Regelungen, Beschränkungen und Gesetze – so auch für das Mitnehmen von Barmitteln bzw. Bargeld über die Grenze, und zwar sowohl innerhalb der europäischen Union, als auch außerhalb der europäischen Union.

Den Bargeldverkehr innerhalb der Außengrenzen der EU und an der deutschen Grenze ist eine Aufgabe des Zolls – Zweck des Ganzen ist, dass es kriminellen Personen erschwert wird, Geldwäsche zu betreiben. Das Geld soll durch das Bringen über die Grenze in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeführt und somit die Herkunft des Geldes verschleiert werden.

Reisende, die die Europäische Union verlassen bzw. die Außengrenzen der EU überschreiten, sind dazu verpflichtet, dass Bargeld bzw. Barmittel ab 10.000 Euro (Gesamtwert) schriftlich angemeldet werden müssen. Zu den Barmitteln zählen nicht nur Bargeld, sondern auch Zinsscheine, Schuldverschreibungen, Aktien, Wechsel / Solawechsel, Zahlungsanweisungen, Reiseschecks und Schecks, das Antragsformular steht im Internet zum Download bereit.

Bestimmungen gelten auch für Barmittel, die innerhalb der EU mit über die Grenzen genommen werden, auch hier gilt ab einer Summe von 10.000 Euro für Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel eine Anzeigenpflicht, doch kann diese mündlich beim Zollbeamten erfolgen. Es ist nicht erlaubt, die Grenze zu überschreiten, ohne seine Barmittel, sofern 10.000 Euro erreicht werden, anzuzeigen – auch dann nicht, wenn der Zollbeamte den Reisenden an der Grenze eigentlich durchwinkt.

Es ist vielmehr in einer solchen Situation notwendig, das Auto abzustellen, sich zu dem Zollbeamten zu begeben und die mitgeführten Barmittel offen zu legen. Auch auf Aufforderung haben Reisende die Pflicht, Auskunft über das mitgeführte Bargeld bzw. die Barmittel zu erteilen.

Zollbeamte haben bei Verdacht das Recht zur Durchsuchung von Reisenden bzw. mitgeführtem Gepäck – wird dann Bargeld entdeckt, das hätte angegeben werden müssen, drohen empfindliche Geldstrafen.