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Wie müssen Gewinne aus dem Aktienhandel versteuert werden?

Aktien sind Wertpapiere und damit eine Kapitalanlage, welche durchaus Gewinne erwirtschaften. Und wie alles in diesem Land, müssen auch Erträge aus Kapitalanlagen versteuert werden. Dabei bieten die deutschen Finanzbehörden in Kooperation mit den Finanzdienstleistern jedoch einen besonderen Service: Anleger müssen sich nicht mehr selbst um die Abführung der Steuerschuld kümmern, dies wird ihnen seitens der Banken gerne abgenommen.

Im Rahmen der Abgeltungssteuer sind die Finanzdienstleister hierzulande dazu verpflichtet, auf alle Erträge aus Wertpapier-, Devisen- und Einlagengeschäften die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent inklusive des Solidaritätszuschlages und gegebenenfalls der Kirchensteuer direkt abzuführen.

Freistellungsauftrag rettet einen kleinen Teil der Erträge

Der Freistellungsauftrag, welcher die Werbungskostenpauschale für Kapitalerträge und den Sparerfreibetrag berücksichtigt, lässt zumindest einen kleinen Teil der Einkünfte unbesteuert. Dieses Formular sollte jeder Anleger bei Kontoeröffnung unterschreiben.

Es sichert zu, dass bei Alleinstehenden die ersten 801 Euro der Erträge, bei Verheirateten die ersten 1.602 Euro steuerfrei direkt ausgezahlt werden. Für Aktien gelten zwei Ansätze zur Besteuerung. Zum einen sind dies Kursgewinne beim Verkauf, zum anderen die ausgeschütteten Dividenden. Wer jedoch mit einem Aktiendeal einen Verlust realisiert, kann diesen mit Gewinnen aus anderen Trades verrechnen.

Eine Minderung von Zinserträgen ist dagegen nicht möglich. Übersteigen die Verluste des abgelaufenen Jahres die Erträge, können diese Verluste mit den Gewinnen aus dem Vorjahr im Rahmen des Verlustrücktrages verrechnet werden. Alternativ dazu kann ein Verlustvortrag auf das kommende Jahr vorgenommen werden, allerdings sind in beiden Fällen die Höchstgrenzen zu beachten.

Anlage KAP und AUS berücksichtigen

Nicht immer werden nur Aktien aus Deutschland gehandelt. Vor allem in Aktienfonds finden sich häufig auch Papiere aus dem Ausland. Die Besteuerung der Erträge hängt in diesem Fall von den Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land, aber auch von dessen Steuergesetzgebung ab.

Korrekturen dieser Besteuerungen werden über die Anlagen KAP und AUS vorgenommen. Anleger, deren persönlicher Steuersatz geringer ist als 25 Prozent, können sich die durch die Abgeltungssteuer überzahlten Beträge ebenfalls mithilfe der Anlage KAP vom Finanzamt zurückholen. Wer sich bisher nur für Aktien interessierte, aber den Schritt an die Börse noch scheute, findet wertvolle Informationen zum Handel auf dem Fachportal aktienkaufen.com/forex-handel-lernen/. Dort werden auch die besten Onlinebroker vorgestellt und ausführlich besprochen.