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Gewinne aus dem Demokonto können zu Steuerpflicht führen

Wer sich mit binären Optionen beschäftigt, weiß, dass es einige Broker gibt, die ihren Kunden ein kostenloses Demokonto zur Verfügung stellen. Demokonten unterscheiden sich aber, wie reale Handelskonten, ebenfalls qualitativ. Sei es, dass sie nur zeitlich begrenzt genutzt werden können, sei es, dass sie nicht mit der realen Handelsplattform eins zu eins übereinstimmen.

Dieser Sachverhalt wiegt besonders negativ, da es im Grunde für den Trader eine Zumutung darstellt, wenn er sich auf dem Demokonto eingearbeitet hat, und dann auf eine andere Handelsumgebung im echten Handel einstellen muss. Es gibt allerdings auch ein Demokonto, welches allen Ansprüchen genügt.

Eröffnung ohne reales Handelskonto möglich

Optionfair bietet seinen potenziellen Kunden die Möglichkeit, den Handel mit binären Optionen auf einem Demokonto unbegrenzt und ohne Ersteinzahlung auf ein reales Handelskonto zu üben. Es wäre schön, wenn die Finanzämter eine Steuersoftware zur Verfügung stellen würden, die es Steuerzahlern ebenfalls ermöglicht, bei der Steuererklärung so lange zu üben, bis sie alle Details beherrschen, um eine größtmögliche Steuerrückerstattung zu erhalten.

Leider bestehen aber Abgabefristen, so dass auch Steuersoftware anderer Hersteller im Grunde zeitlich begrenzt ist. Das Demokonto von Optionfair, die genaue Beschreibung findet sich unter http://www.binblog.net/demokonto/, bietet den Tradern aber noch mehr. Auf dem Demokonto erwirtschaftete Gewinne können als Bonuszahlung bei Eröffnung eines realen Handelskontos auf dieses übertragen werden. Damit führt der steuerfreie Gewinn auf dem Demokonto zwangsläufig bei erfolgreichem Traden mit der Bonuszahlung zu einem steuerpflichtigen Gewinn auf dem Handelskonto.

Besteuerung aus Gewinnen mit binären Optionen

Binäre Optionen zählen zur Gattung der Derivate. Als solche unterliegen die Gewinne daraus der Abgeltungssteuer. Ist der Broker in Deutschland ansässig, führt dieser einmal im Jahr die Abgeltungssteuer auf die aufgelaufenen Gewinne ab. Anleger profitieren von dieser Regelung, da der steuerpflichtige Anteil der Gewinne unterjährig für weitere Investitionen zur Verfügung steht. Die meisten Broker sitzen jedoch entweder auf der Mittelmeerinsel Zypern oder in Großbritannien.

Zypern beispielsweise belässt die Gewinne aus Wertpapiergeschäften bei den Anlegern. Daraus ergibt sich dennoch eine Steuerschuld für deutsche Bürger für im Ausland erzielte Gewinne. Die Versteuerung der Gewinne erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung mittels der Anlage AUS, Kapitaleinkünfte aus dem Ausland. Auch wenn es verlockend erscheint, diese ausländischen Einkünfte „zu vergessen“, wird es spätestens dann brisant, wenn sie auf dem deutschen Konto gutgeschrieben werden. Die Banken müssen dem Bundeszentralamt für Steuern Geldeingänge aus dem Ausland ebenso melden, wie Mittelabflüsse in das Ausland. Die Kontrollen ausländischer Gelder werden damit immer enger, das „Vergessen“ für die Anleger faktisch unmöglich gemacht.