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Gewinnversteuerung beim Handel mit Binären Optionen

In Zeiten mit kaum lukrativen Anlagemöglichkeiten auf dem klassischen Kapitalmarkt erfreuen sich Binäre Optionen verstärkt zunehmender Beliebtheit. Zum Erzielen nennenswerter Gewinne an der Börse sind allerdings Geduld und Zeit erforderlich.

Auch deswegen, weil große Positionen nicht von jedem potentiellen Trader erworben werden können.
Dies ist wohl auch der Grund, weswegen in Deutschland Binäre Optionen ohne diesen börsentechnischen Nachteil als hochspekulative Ergänzung im Wertpapier- und Währungshandel sowie im Bereich Rohstoffe und Indizes immer mehr nachgefragt werden.

Die steigende Zahl an Anmeldungen bei einem Broker speziell für Binäre Optionen in Deutschland sprechen eine eindeutige Sprache.

Steuerpflicht im Zusammenhang mit Binären Optionen

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Binäre Optionen sind als Derivate zu bezeichnen und gehören somit zum Bereich der Kapitalanlagen. Der erzielte Gewinn unterliegt der Steuerpflicht. Da es sich bei Gewinnen aus Binären Optionen um Erträge aus Kapitalanlagen handelt tritt die Abgeltungssteuer in Kraft. Der Steuerpflicht nachzukommen ist auch besser als einen Verlustvortrag ins kommende Jahr zu tätigen.

Die steuerliche Belastung stellt sich folgender Maßen dar:

  • aktueller Steuersatz pauschal 25 %
  • Solidaritätszuschlag
  • ggf. Kirchensteuer
  • jährlicher Steuerfreibetrag 801,– Euro pro Person
  • realisierte Verluste werden mit den Gewinnen verrechnet
  • der Versteuerung unterliegt die Differenz zwischen Gewinn und Verlust

Achtung bei Brokern im Ausland

Kursgewinne bzw. Zins- und Dividendenerträge führen deutsche Banken unmittelbar ans Finanzamt ab. Im Fall von Steuern auf Binäre Optionen ist dies nicht der Fall, wenn der ausländische Broker nicht mit deutschen Finanzbehörden kooperiert.

Trotzdem ist es aufgrund der mittlerweile sehr guten Vernetzung von Zentralbanken und Steuerbehörden innerhalb Europas nicht ratsam, sich die Gewinne aus dem Ausland überweisen zu lassen. Einige Staaten geben sogar Meldung über die Banken an die Finanzämter in Deutschland.

Vorteile in der Zusammenarbeit mit einem deutschen Broker

  • Kontrolle und Regulierung durch die deutsche Handelsaufsicht BaFin
  • Insolvenzabsicherung: Binäre Broker können Ihren Kunden einen höheren Absicherungsschutz anbieten
  • Abführung der Abgeltungssteuer durch den Broker direkt an das Finanzamt
  • deutschen Brokern wird ein höher ausgebildeter Support nachgesagt

Doch Vorsicht ist auch hier geboten: Die transrationalen Richtlinien bieten Brokern in der EU besondere Richtlinien, die sich durchaus überschneiden lassen. Ein Broker mit Wurzeln in Deutschland kann seinen Sitz z. B. auf Zypern haben. Oder: das Management ist zwar deutsch, was aber nicht bedeuten muss dass der Broker in Deutschland ist und auch durch die BaFin reguliert wird.

Wie erfolgt die Versteuerung der Gewinne aus Binären Optionen

In erster Linie ist der Hauptsitz des Brokers maßgebend. Ist dieser in Deutschland werden die 25 % meist direkt vom Gewinn einbehalten. Broker im Ausland überlassen die Versteuerung Ihren Kunden. Somit muss bei der nächsten Steuererklärung diese Steuer abgeführt werden. Der Vorteil: Bis zum Zeitpunkt der Steuererklärung besteht für die Gewinne freie Verfügbarkeit zum Trading.
Wie der Broker agiert ist in dessen AGBs festgehalten. Bei Unklarheiten hilft ein Steuerfachberater oder ein Anwalt für Steuerrecht.

Verrechnung von Gewinnen und Verlusten bei Binären Optionen

  • Die Eintragung der Erträge aus Kapitalanlagen erfolgt in der Anlage KAP.
  • Eine Verrechnung von Verlusten aus Aktiengeschäften mit den Zinserträgen eines Tagesgeldkontos ist nicht mehr zugelassen. Eine Aufrechnung ist nur noch innerhalb einer Anlagengattung möglich. Am besten die Kontoauszüge des Handelskontos der Steuererklärung beifügen. Ist evtl. ein Geschäftsjahr mit einem Minus geendet, kann der dieses als Verlustvortrag in das kommende Jahr übertragen werden. Die Gewinne des neuen Geschäftsjahres reduzieren sich dann um die Verlustsumme.

Rechnerisches Beispiel

Der Verlustvortrag beträgt 1000 Euro.
Der Gesamtgewinn im neuen Jahr übersteigt die Gewinne um 3.000 Euro.
Somit beträgt der zu versteuernde Gewinn im neuen Jahr 2.000 Euro.
Das ergibt für den Trader bei einem Kapitalertragssteuersatz eine zu zahlende Steuerbelastung in Höhe von 500,– Euro.

Fazit

Genau wie das Thema „Handel mit Binären Optionen“ ist auch das Thema der Versteuerung sehr sensibel und sollte am besten mit einem Steuerexperten geklärt werden.

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