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Anlagegold: Steuer

Anlagegold ist aktuell als Geldanlage mehr gefragt als jemals zuvor und eines der Kaufargumente ist, dass Anlagegold von der Steuer befreit ist. Und was gibt es besseres, als eine Geldanlage, die unverwüstlich, scheinbar sicher und noch dazu steuerfrei ist? Aber: Bei Gold kann, muss dies aber nicht der Fall sein, denn die Steuerbefreiung von Gold ist an bestimmte Bedingungen gebunden.

Steuerbefreiung von Gold

So gilt die Steuerbefreiung für Gold nur dann, wenn es sich um physisches Gold handelt, welches mindestens einen Feingehalt von 995 aufweist und in einem handelsüblichen Maß vorliegt, aber auch Goldmünzen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit sein. Da es sich bei physischem Gold nicht um eine Kapitalanlage im eigentlichen Sinn handelt, welche Zinsen und Erträge bringt, gilt Gold in diesem Fall als Gegenstand, der zusätzlich der Befreiung von der Mehrwertsteuer unterliegt.

Wann Gold mehrwertsteuerfrei ist und wann es generell eine Steuerbefreiung gibt, siehe ausführlich:

Neben der Mehrwertsteuer kann jedoch auch die individuelle Einkommensteuer erhoben werden, falls das Gold innerhalb eines Jahres gekauft und wieder verkauft werden sollte, da es sich dann um ein privates Veräußerungsgeschäft innerhalb der Spekulationsfrist handelt. Diese Steuer kann nur der vermeiden, der mindestens ein Jahr zwischen Gold Kauf und Verkauf verstreichen lässt.

Anlagegold: Papiergold

Es gibt jedoch noch eine andere Form des Goldes, und zwar das Papiergold. Hierbei handelt es sich um verschiedene Finanzprodukte und Wertpapiere wie Zertifikate, die an den Goldkurs gebunden, oder Aktien von Firmen, die in den Handel, die Förderung (Goldminen), Verwertung oder Verarbeitung von Gold involviert sind.

Dieses Anlagegold unterliegt jedoch sehr wohl der Besteuerung, wenn auch „nur“ der Abgeltungssteuer von 25 %, da es sich um einen Gewinn / Einkommen aus Kapitalanlagen handelt. Steuerfrei wäre dieses Anlagegold nur, wenn der Gewinn, sowie der Gewinn aus anderen Kapitalanlagen, aus diesen Anlagen nicht den eigenen Sparerpauschbetrag übersteigt.

Wichtig: Je nach Anbieter wird unter Anlagegold sowohl der direkte Kauf von Gold als Barrengold verstanden, als auch das Papiergold. Hinsichtlich der Anlageform und der möglichen Gewinnaussichten bestehen zwischen beiden Handelsarten jedoch gewaltige Unterschiede, siehe dazu:

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