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Steuer auf Gold

In Krisenzeiten wird von Anlegern immer wieder auf ein Anlageprodukt zurückgegriffen, welches als unverwüstlich und als die ultimative Sicherheit gilt: Gold. Jedoch ist nicht alles Gold was glänzt, denn Gold lässt sich in verschiedenen Formen erwerben – und je nach Art des „Goldes“ sowie dem Zeitpunkt des Erwerbs kann man steuerfrei Gold kaufen oder nicht.

Gold: immer steuerfrei?

Gold kann man prinzipiell in 2 Anlageformen kaufen, bzw. 3: Gold lässt sich zum einen physisch sowie als Papiergold kaufen. Mit physischem Gold ist Gold als Gegenstand gemeint, z. B. als:
– Goldbarren / Barrengold oder in anderen Maßeinheiten (z. B. Unze),
– Goldschmuck, Schmuckgold, Gold als Anteil von Schmuckstücken sowie
– Goldmünzen.

Unter Papiergold wird all das Gold verstanden, welches man nicht in seiner eigentlichen Form kauft, sondern in Form von Anteilen und / oder Wertpapieren (= Papiergold), dazu zählen beispielsweise:
– Anteile an Goldfonds,
– Goldzertifikate / Gold Exchange Traded Funds (Gold ETFs),
– Goldanleihen oder auch
– Anteile an Goldminen / Förderfirmen

Was hat das mit der Steuer zu tun? Sehr viel, denn prinzipiell gilt, dass Papiergold der Steuerpflicht unterliegt und nicht steuerfrei ist, aber physisches Gold von der Steuer befreit ist – nicht jeder Art von Gold ist somit steuerfrei, sondern nur jenes, was man selbst „in den Händen hält“. Nur leider ist das nur die einfache Wahrheit, denn es gibt von der Regel auch jede Menge Ausnahmen.

Steuer auf (physisches) Gold: je nachdem…

Die Ausnahmen sind jedoch im Gegensatz zu anderen steuerlichen Ausnahmefällen noch überschaubar, es handelt sich lediglich um 2:

Einkommensteuer beim Gold Kauf und Verkauf

So kann für den Kauf und den Verkauf von Gold die Einkommensteuer anfallen, wenn das Gold innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr wieder verkauft wird. In diesem Fall wird jedoch nicht das Gold an sich besteuert, sondern der Gewinn, der auf einem privaten Veräußerungsgeschäft resultiert.

Deswegen fällt der Gewinn aus dem Gold Kauf und Verkauf auch nicht unter die Abgeltungssteuer oder Mehrwertsteuer, sondern die Steuer richtet sich nach dem jeweiligen Einkommensteuersatz – das heißt: es kann keinerlei Steuer auf den Goldkauf und Goldverkauf erhoben werden, aber auch der Spitzensteuersatz.

Mehrwertsteuer auf den Kauf und Verkauf von Gold

Gold ist im Grunde von der Mehrwertsteuer befreit, aber eben nur Gold! Jedoch wird Gold oft als Legierung, also in Verbindung mit anderen Metallen wie beispielsweise Silber (Weißgold) oder Kupfer (Rotgold) verkauft – und diese sind nicht von der Mehrwertsteuer befreit.

Die Mehrwertsteuer auf den Kauf und Verkauf von Gold entfällt dann, wenn das Gold einen Feingehalt von mindestens 995 in Barren oder Plättchenform aufweist und in einem marktüblichen Gewichtsmaß (z. B. Unze) verkauft wird.

Wird das Gold in Münzform gekauft, so ist ein Feingehalt von 900 für die Steuerfreiheit ausreichend, jedoch nur wenn die Goldmünze
– nicht vor 1800 geprägt wurde und
– in ihrem Herkunftsland ein gesetzliches Zahlungsmittel war oder ist und
– bei einem Verkauf nicht zu einem Preis über 80 % des eigentlichen Goldwertes verkauft wird.

Wichtig: Zwar fällt für Gold an sich somit, wenn diese Vorgaben erfüllt sind, keine Steuer an, jedoch verlangen die meisten Goldhändler Gebühren und Margen, die sich oft in einem sehr niedrigen Ankaufspreis und einem hohen Verkaufspreis widerspiegeln. Diese sind jedoch von Händler zu Händler unterschiedlich und nicht mit einer Steuer gleichzusetzen.

Gold: Abgeltungsteuer

Da physisches Gold, unabhängig davon, ob als Barren oder als Ring, wie auch andere Gegenstände (z. B. ein Auto oder ein Tisch) keine Zinsen erwirtschaften kann, wird auf den Kauf und den Verkauf von Gold auch keine Abgeltungssteuer fällig – anders sieht das bei Papiergold aus, da dieses eben nicht greifbar ist, sondern es sich um eine Anlage in Wertpapiere handelt, die wie andere Anteilsformen der Abgeltungssteuer unterliegen.

Aber: Die Abgeltungssteuer auf Anteilsoptionen bei Gold ist umstritten, denn bestimmte Anbieter bieten nicht etwa eine Auszahlung in barer Form auf ein Girokonto, sondern eine Auszahlung in Gold an – üblich kann das z. B. bei Anteilen von Goldminen sein. Hier entsteht steuerrechtlich das Problem, dass es sich zwar um eine Art Zins und Gewinn aus Kapitalvermögen handelt und damit der Abgeltungssteuer unterliegt, zum anderen aber um Gold, welches eigentlich steuerfrei ist.

Ob die Auszahlung in Gold bei einer Anlage in Papiergold steuerbefreit ist oder nicht kann leider noch nicht endgültig beantwortet werden, da sowohl ein Urteil des Bundesfinanzhofes fehlt als auch Uneinigkeit bei den Finanzgerichten besteht sowie mögliche Beispielurteile.

Mögliche Steuer auf Gold

Nicht unerwähnt wollen wir die Möglichkeit lassen, dass auf Gold abseits der genannten Fälle auch andere Steuern entfallen können. So kann Gold auch der Vermögensteuer unterliegen oder einer Edelmetallsteuer – aber: Die Vermögensteuer wurde 1995 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft und wird trotz des immernoch bestehenden Vermögensteuergesetzes seit 1997 nicht mehr erhoben.

Eine Edelmetallsteuer in Form einer Goldsteuer (andere Edelmetalle sind wie erwähnt noch bzw. wieder steuerpflichtig) wird zwar oft diskutiert und als mögliche zusätzliche Einnahmequelle des Staates immer wieder ins Gespräch gebracht, jedoch ist eine Einführung zum aktuellen Zeitpunkt weder wahrscheinlich noch absehbar.