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Vereinfachung der Grundsteuer

Die Erhebung der Grundsteuer ist eigentlich relativ einfach, wenn erst einmal der Grundstückswert feststeht – nur: diesen festzustellen ist für einen Laien fast unmöglich, da hier nicht einfach der aktuelle Verkehrswert berücksichtigt wird, sondern dieser kompliziert vor- und zurück gerechnet wird.

Denn der Grundwert bzw. Einheitswert wird stets auf das Jahr 1964 zurückgerechnet und wieder vorgerechnet – in den neuen Bundesländern muss hierfür sogar der Einheitswert von 1935 herhalten. Der Grund für dieses komplizierte Verfahren ist, dass damals der Einheitswert in Westdeutschland letztmalig festgestellt wurde und seitdem keine erneute Erhebung, obwohl dies eigentlich regelmäßig erfolgen sollte, stattfand.

Vor allem die Neubewertung von landwirtschaftlichen Flächen, auch wenn diese von den Kommunen ohnehin dem günstigeren Steuersatz der Grundsteuer A unterliegen, war bisher die größte Hürde – im Gegensatz zu bebauten und nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, auf die die Grundsteuer B anfällt, fällt diese wesentlich schwerer aus.

Für viele Steuerzahler hat das Vorteile – denn 1964 / 1935 lagen die Preise für Grundstücke und Gebäude natürlich weit unter dem, was man heute dafür zahlen müsste, so dass die Grundsteuer günstiger ausfällt. Für die Kommunen stellt das natürlich einen großen Nachteil dar, der durch extrem hohe Hebesätze von über 300 – 500 % ausgeglichen werden soll.

Außerdem erleben viele Neubesitzer, die ein neues Haus bauen, oft die paradoxe Situation, dass ihr Haus und Grundstück bei gleicher Bebauung oft wesentlich mehr wert sein soll als das des Nachbarn und sie somit viel mehr Grundsteuer zahlen müssen.

Das ganze soll nun mit der Vereinfachung der Grundsteuer für den Bürger und Steuerzahler transparenter werden. Denn anstatt irgendein Grundstückswert von anno dazumal zu ermitteln, an dem die Grundsteuer festgemacht wird, soll nun nur noch die Größe eines Grundstücks und eines Hauses über die Höhe der Grundsteuer entscheiden – oder kurz gesagt: Je größer, desto mehr Grundsteuer.

Das bietet nicht nur eine höhere Transparenz und Nachvollziehbarkeit für den Eigentümer, sondern entlastet auch den Staat und die Finanzverwaltung enorm, da hier mit festen Werten gearbeitet werden kann und nicht mit einer ominösen, individuellen Wertfeststellung anhand von Daten aus dem letzten Jahrhundert.

Das Modell „Einfach Grundsteuer“, welches die Vereinfachung der Grundsteuer vorsieht, benötigt somit auch keine individuelle Wertermittlung – Basis für die Berechnung ist die Fläche des Grundstücks und der Immobilien, die man nicht selbst ausrechnen muss, sondern die direkt beim Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) abgerufen werden kann. Man muss somit als Eigentümer eines Grundstücks nichts mehr aufwendig in der Steuererklärung angeben.

Auch wenn das Modell „Einfach Grundsteuer“ mit der beabsichtigten Vereinfachung der Grundsteuer nicht zu höheren Steuern führen soll, so wird das in der Praxis eher nicht für alle zu erwarten sein – eben aufgrund der paradoxen Situation, dass schon 2 Nachbarn teils drastische Unterschiede bei der Höhe der Grundsteuer haben können. Wer zuviel zahlt, der kann sich dann auf weniger freuen – wessen Haus und Grund bisher unterbewertet waren, darf jedoch mit einer höheren Grundsteuer rechnen.

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