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Sind Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar?

Seit 2009 hat sich bei den Steuerfreibeträgen einiges bewegt und für den Steuerzahler bedeutet das, dass er mehr Spielraum bei der Absetzbarkeit von Kosten hat. Auch bei Handwerkerleistungen hat sich etwas getan und der Freibetrag ist deutlich angestiegen.

Zu verdanken hat das der Steuerzahler vor allem der Offensive gegen Schwarzarbeit – der Staat hofft, dass durch den höheren Steuerfreibetrag die Attraktivität steigt, lieber Handwerker legal in den eigenen 4 Wänden zu beschäftigen, um dann die entstehenden Kosten steuermindernd geltend zu machen.

So sind Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar bis zu einer Höchstgrenze von 1.200 Euro. Die Kosten kann man nicht zu 100 % von der Steuer absetzen, sondern nur einen Anteil von 20 % und auch nur die Lohnkosten. Handwerkerleistungen mit Lohnkosten bis zu einer Höhe von 6.000 Euro können damit noch bei der Steuer berücksichtigt werden, alles darüber kann nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Damit die Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar sind, müssen folgende Bedingungen zwingend erfüllt sein:

Die Arbeiten müssen in oder an den eigenen 4 Wänden vorgenommen werden – egal ob man Eigentümer und Selbstnutzer oder nur Mieter ist. Handwerkerleistungen außerhalb der eigenen 4 Wände, z. B. die Autoreparatur in einer Werkstatt, sind nicht als Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar.

Und: Die Rechnung für die Handwerkerleistungen muss die Materialkosten und die Lohnkosten getrennt ausweisen, da nur die Lohnkosten steuerlich geltend gemacht werden können. Rechnungen, die für die gesamte Leistung nur einen Betrag umfassen, können somit nicht steuerlich berücksichtigt werden.

Es gibt jedoch auch eine Reihe von Ausnahmen zu beachten, wenn Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar sein sollen, auch wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind:

1. Handwerkerleistungen sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn Reparaturen, Sanierungsarbeiten oder Modernisierungen an bestehenden Dingen vorgenommen werden. Als Beispiel: wird eine Garage neu gebaut, ist das nicht steuerlich absetzbar – wird sie jedoch repariert ist das steuerlich absetzbar.

2. Werden für Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten und Reparaturen öffentliche Gelder, Hilfsmittel oder Förderungen in Anspruch genommen, sind Handwerkerleistungen nicht steuerlich absetzbar.

3. Handwerkerleistungen können nicht doppelt veranlagt werden, z. B. bei gemeinsamen Haushalten pro Person jeweils einmal.

4. Handwerkerleistungen sind nicht steuerlich absetzbar, wenn diese bar gegen Quittung bezahlt werden – unabhängig davon, ob eine Rechnung gestellt wurde oder nicht. Die Bezahlung muss sich vollständig nachvollziehen lassen, z. B. durch eine Abbuchung auf einem Kontoauszug.

Wichtig: Auch nachdem die Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht wurden, müssen die Rechnungen noch mindestens 2 Jahre aufgehoben werden.

Vermieter müssen sich nicht an die Obergrenze von 1.200 Euro gebunden fühlen – für sie sind Handwerkerleistungen im Rahmen der Werbungskosten voll steuerlich absetzbar, auch wenn diese z. B. vor der Vermietung einer Wohnung ausgeführt wurden, die danach vermietet werden soll.

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1 Kommentar(e) zu diesem Artikel

  • Friedhelm Murk schrieb am 17. Oktober 2012:

    Sehr gute und sinnvolle Info.