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Immobilien: Kosten für Grundstücksverkauf nur bei Erfolg absetzbar!

Eigentümer eines Grundstückes, welche dieses vermieten oder verpachten und somit Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielen können Kosten, die mit dem Verkauf eines vermieteten Grundstückes in Zusammenhang stehen, nur dann steuerlich gewinnmindernd als Werbungskosten geltend machen, wenn dieses auch verkauft wird.

Grundstück verkaufen SteuerKein Verkauf = keine Anerkennung der Kosten

Dabei gilt: Selbst wenn Kosten, typischerweise für Notar und Gericht, entstanden sind, so können diese nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden, sofern das vermietete Grundstück nicht verkauft würde. Warum der Verkauf nicht zustande gekommen ist, ist für die Nichtanerkennung dabei unerheblich, es zählt allein der Abschluss bzw. Nichtverkauf.
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (Urteil Az. IX R 8/12 ) können nur einem steuerbarem Veräußerungsgeschäft, eben wie ein tatsächlicher Verkauf, Veräußerungskosten in Form der Werbungskosten gegenübergestellt werden. Selbst wenn die „Schuld“ beim Kaufinteressenten liegt, weil dieser z. B. das Grundstück gar nicht finanzieren kann, so kann der Grundstückseigentümer diese Kosten nicht anrechnen lassen.

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