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In 60 Sekunden steuerpflichtig

Angenommen, ein Anleger verfügt über keinerlei steuerpflichtige Einkünfte, sondern nur ein unverzinstes Guthaben bei einer Bank. Damit entsteht noch keine Steuerpflicht. Ein Teil dieses Guthabens investiert er in Aktien, die er zwei Jahre hält und dann mit Gewinn verkauft. In diesem Moment wird er das erste Mal steuerpflichtig, allerdings wird die auf den Kursgewinn anfallende Abgeltungssteuer von der Bank direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt. Binäre Optionen ermöglichen es, dass es keine zwei Jahre bis zur Steuerpflicht dauert, sondern höchstens 60 Sekunden.

Der Ultrakurzzeithandel – weniger als 60 Sekunden

Beim Handel mit binären Optionen existiert eine Variante, die in weniger als einer Minute über Erfolg oder Misserfolg des Investments entscheidet, der 60-Sekunden-Handel. Er funktioniert analog zum klassischen Handel mit Calloptionen oder Putoptionen, nur dass die Dauer vom Erwerb des Deals bis zu dessen Verfallszeitpunkt 60 Sekunden oder weniger beträgt. Dabei ist es wesentlich schwieriger, hier den Kursverlauf für den bestehenden Zeitraum zu prognostizieren als bei einer Optionsdauer von einer Stunde oder mehr. Selbst wenn die Trendlinie längerfristig ungebrochen in eine Richtung weist, bestehen auch bei einem Trend immer wieder marginale Umkehrbewegungen. Diese Kurzfrist-Optionen stellen die Königsklasse im Handel mit dieser Derivategattung dar.

Trader müssen das Marktumfeld des unterlegten Basiswertes genauestens kennen, um zu wissen, ob es aufgrund einer ad hoc Meldung oder eines sonstigen Ereignisses zu einer kurzen Trendumkehr kommen kann. Vor diesem Hintergrund eignet sich der 60-Sekunden-Handel in erster Linie für diejenigen, welche bereits Erfahrungen in diesem Geschäft haben und die Märkte kennen.

Nicht alle Broker bieten diesen Handel an

Obwohl sich der 60-Sekunden-Handel größter Beliebtheit erfreut, bieten bei Weitem nicht alle Broker diese Handelsvariante an. Das Fachportal 60sekunden.com bietet auf seiner Übersichtsseite http://www.60sekunden.com/60-sekunden-optionen-broker-vergleich/ eine Auflistung aller Finanzdienstleister an, die es ihren Kunden ermöglichen, innerhalb von 60 Sekunden steuerpflichtig zu werden. Es handelt sich bei diesen Brokern nicht um spezielle 60-Sekunden-Broker, sondern lediglich um die Unternehmen, welche den Zeitrahmen für den Handel mit klassischen digitalen Optionen um den Ultrakurzzeithandel erweitert haben.

Bei der Auswahl eines Anbieters greifen aber natürlich auch noch andere Kriterien wie Mindesteinzahlung, Mindesthandelsvolumen oder die Anzahl der Basiswerte. Darüber hinaus unterscheiden sich die Unternehmen auch in den Möglichkeiten der Risikoabsicherung. Einige bieten gar keine an, andere garantieren auf jeden Fall eine Rückzahlung des Einsatzes von bis zu 15 Prozent. Eine weitere Möglichkeit stellt die Funktion des Roll-Forward dar, bei der die Option auf den nächsten Verfallszeitpunkt verlängert werden kann.

In Sachen entstandener Steuerpflicht aus Kapitalerträgen haben die Bundesbürger leider nicht die Möglichkeit, sich das günstigste oder beste Finanzamt auszusuchen – hier sind sie gezwungen,  das Monopol zu „wählen“.